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Objekt-Einwertung
Wertermittlung für Ihre Immobilie

Wertbestimmung einer Immobilie mittels Objekteinwertung

Jede Immobilie ist ein Unikat. Das erschwert die Bewertung einer Immobilie, denn es existieren keine zu hundert Prozent identischen Vergleichswerte. Dennoch wird gerade beim Verkauf eine Wertbestimmung benötigt, um eine realistische Kaufpreisvorstellung entwickeln zu können - man muss wissen, was das Objekt am Markt wert ist.

Für die Bewertung einer Immobilie gibt es verschiedene amtliche Verfahren

  • das Vergleichswertverfahren,
  • das Ertragswertverfahren
  • und das Sachwertverfahren.

Welches Verfahren genutzt wird, hängt von der beabsichtigten Nutzung des Objektes und auch von der verfügbaren Datenbasis ab. Wertermittlungen nach diesen Verfahren sind sehr aufwändig und werden vor allem benötigt, wenn es um gerichtsfeste Bewertungen geht (bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen, für steuerliche Zwecke usw.). Ein Wertermittlungsgutachten liefert dann einen entsprechend 'objektiven' Wert.

Amtliche Wertermittlung
nicht immer zielführend

Um eine Indikation für eine Kaufpreisvorstellung zu erhalten, ist eine solche 'amtliche' Wertermittlung nicht zwingend erforderlich. Sie ist auch nicht in jedem Fall hilfreich, weil sich nicht jedes Verfahren tatsächlich an den Marktverhältnissen orientiert. Beim Sachwertverfahren bilden zum Beispiel die Herstellungskosten die Bewertungsgrundlage. In der Praxis haben sich überschlägige Verfahren der Wertermittlung entwickelt, wie zum Beispiel das Maklerverfahren. Sie ermöglichen eine zügige, marktorientierte Bewertung mit einem relativ geringen Aufwand und sind trotzdem erstaunlich treffsicher.

Ob 'exakt' oder 'überschlägig' - die Bewertung einer Immobilie kann immer nur eine Orientierung für den Kaufpreis liefern. Sie gibt aber dem Verkäufer mehr Sicherheit, nicht 'unter Wert' zu verkaufen und verbessert die Chancen für effektiven Verkauf. Bei einer unrealistisch hohen Kaufpreisforderung wird es deutlich schwerer, Kaufinteressenten zu finden. Welcher Kaufpreis dann tatsächlich zustande kommt, ist letztlich Verhandlungssache. Es mag durchaus sein, dass einem Käufer bestimmte Eigenschaften eines Objektes 'mehr wert' sind, als was der Markt zu zahlen bereit ist.

Fundierte Bewertung für Kaufpreisverhandlungen

Bei Heinrichs Immobilien gehört die Objekteinwertung automatisch zur Leistung, wenn Sie sich beim Verkauf für das Sorglos-Paket oder das Profi-Paketentscheiden. Sie erhalten von uns eine fundierte, schriftlich dokumentierte Bewertung Ihrer Immobilie als solide Basis für die Kaufpreisvorstellung. Damit sind Sie bestens für Kaufpreisverhandlungen vorbereitet und können entsprechend argumentieren.

Was ist bei einer Bewertung zu beachten?

  • Legen Sie sich einen Mindest- und auch einen Angebotspreis im Vorfeld fest
  • Hören Sie nicht zu sehr auf Ihre Nachbarn, was den Kaufpreis angeht
  • Ein Liebhaberpreis ist nicht zu ermitteln, sondern kann nur geschätzt werden
  • Liegt der Wert mehr im Grundstück als im Haus, siehe hierzu Baurechtsentwicklung

Unterlagen für eine Immobilienbewertung

  • Flächenangaben zum Objekt wie Wohn-, Nutz- oder Grundstücksfläche

  • Baujahr der Immobilie sowie die Jahreszahl der Sanierungen/Modernisierungen

  • Pläne, Urkunden, Berechnungen, Vermietungsdaten sind ebenfalls wichtig

  • Stellen Sie sämtliche Ihnen vorhandenen Unterlagen zusammen: Checkliste

Eigentümer

Eigentümer

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Kenntnis der Lage

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Markt- und Fachkenntnis

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objektive Einschätzung

Sachverständige

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hohe Gutachterkosten

Ihr persönlicher Makler

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Objekteinwertung: Die Top 5 Fragen und Antworten zur Immobilienbewertung

Die Objekteinwertung ist ein entscheidender Schritt beim Verkauf einer Immobilie, um eine realistische Kaufpreisvorstellung zu ermitteln. In diesem Beitrag beantworten wir die fünf wichtigsten Fragen rund um die Objekteinwertung, erläutern die verschiedenen Bewertungsmethoden und zeigen, wie Heinrichs Immobilien Ihnen dabei hilft, den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu ermitteln.

Eine Objekteinwertung ist wichtig, um eine realistische Kaufpreisvorstellung zu entwickeln, dem Verkäufer mehr Sicherheit zu geben, nicht unter Wert zu verkaufen, und die Chancen für einen effektiven Verkauf zu verbessern. Eine unrealistisch hohe Kaufpreisforderung kann es erschweren, Kaufinteressenten zu finden.

Es gibt drei amtliche Verfahren zur Wertbestimmung einer Immobilie: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Wahl des Verfahrens hängt von der beabsichtigten Nutzung des Objekts und der verfügbaren Datenbasis ab.

Ein Wertermittlungsgutachten wird benötigt, wenn es um gerichtsfeste Bewertungen geht, beispielsweise bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen oder für steuerliche Zwecke. Es liefert einen objektiven Wert der Immobilie auf Basis der gewählten amtlichen Verfahren.

Eine amtliche Wertermittlung ist nicht immer zielführend, da sie nicht in jedem Fall die tatsächlichen Marktverhältnisse widerspiegelt. Überschlägige Verfahren, wie das Maklerverfahren, ermöglichen eine zügige, marktorientierte Bewertung mit geringem Aufwand und sind dennoch treffsicher.

Bei Heinrichs Immobilien gehört die Objekteinwertung automatisch zur Leistung, wenn Sie sich beim Verkauf für das Sorglos-Paket oder das Profi-Paket entscheiden. Sie erhalten eine fundierte, schriftlich dokumentierte Bewertung Ihrer Immobilie als solide Basis für die Kaufpreisvorstellung, die Sie auf Kaufpreisverhandlungen bestens vorbereitet.