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Steuerliche Aspekte bei Agrarimmobilien

Leitfaden für Käufer und Verkäufer

Der Kauf oder Verkauf von Agrarimmobilien kann neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten auch steuerliche Auswirkungen haben. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die bei der Transaktion von Agrarimmobilien zu beachten sind, um mögliche finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Grunderwerbsteuer

  • Allgemeines:
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten anfällt. In Deutschland variiert der Steuersatz je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Befreiungen und Ermäßigungen:
    In einigen Fällen kann der Erwerb von Agrarimmobilien von der Grunderwerbsteuer befreit sein oder ermäßigte Steuersätze gelten. Beispiele hierfür sind der Erwerb im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, der Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner oder der Erwerb im Rahmen einer Umstrukturierung von landwirtschaftlichen Betrieben.

Umsatzsteuer

  • Regelbesteuerung:
    Beim Verkauf von Agrarimmobilien fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 19%. Allerdings kann für bestimmte landwirtschaftliche Leistungen ein ermäßigter Steuersatz von 7% gelten.
  • Option zur Umsatzsteuerpflicht:
    Landwirte, die die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sie können jedoch zur Regelbesteuerung optieren, um den Vorsteuerabzug für Investitionen zu nutzen. In diesem Fall wird der Verkauf von Agrarimmobilien umsatzsteuerpflichtig.

Abschreibungen

  • Lineare Abschreibung:
    Landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen können über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass jedes Jahr ein fester Prozentsatz des Anschaffungs- oder Herstellungswerts als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann. Die Abschreibungsmöglichkeiten wirken sich positiv auf die Steuerlast des landwirtschaftlichen Betriebs aus.
  • Sonderabschreibungen:
    n bestimmten Fällen können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, um Investitionen in Agrarimmobilien steuerlich zu begünstigen. Hierzu zählen beispielsweise die Investitionsförderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe oder steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Einkommensteuer

  • Private Veräußerungsgeschäfte:
    Der Verkauf von Agrarimmobilien, die zum Privatvermögen gehören, kann unter bestimmten Umständen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen. Dies ist der Fall, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Der Gewinn unterliegt dann der Einkommensteuer.
  • Betriebsveräußerung und -aufgabe:
    Bei der Veräußerung von Agrarimmobilien im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe können stille Reserven aufgedeckt werden, die der Einkommensteuer unterliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Steuerbegünstigungen, wie die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte oder die Freibeträge für Betriebsveräußerungen und -aufgaben, in Anspruch genommen werden.

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Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Rechtsformwahl:
    Die Wahl der passenden Rechtsform für den landwirtschaftlichen Betrieb kann steuerliche Auswirkungen haben. Während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet und der Einkommensteuer unterworfen werden, unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer.
  • Steuerliche Beratung:
    Da die steuerlichen Aspekte beim Kauf und Verkauf von Agrarimmobilien komplex sein können, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Dies kann dabei helfen, mögliche Steuerfallen zu vermeiden und die optimale steuerliche Gestaltung zu finden.

Verlustverrechnung und -vortrag

  • Verlustverrechnung:
    Verluste, die im Zusammenhang mit Agrarimmobilien entstehen, können in der Regel mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Dies kann die Steuerlast im betreffenden Jahr reduzieren.
  • Verlustvortrag:
    Sollten Verluste nicht im selben Jahr mit positiven Einkünften verrechnet werden können, können sie in der Regel in folgende Jahre vorgetragen werden. Diese Verlustvorträge können dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden und so die Steuerlast in den Folgejahren reduzieren.

Beim Kauf und Verkauf von Agrarimmobilien sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Kenntnis dieser Aspekte und die frühzeitige Einbindung von Steuerexperten können dabei helfen, unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden und die optimale steuerliche Gestaltung zu finden. Dabei sollte stets darauf geachtet werden, dass die steuerlichen Aspekte im Einklang mit den betriebswirtschaftlichen Zielen des landwirtschaftlichen Betriebs stehen.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient lediglich Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung können die Gültigkeit der Informationen beeinflussen. Bei konkreten Fragen oder Anliegen sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden.