Immobilie geerbt? Erst verstehen, dann entscheiden.
Ein geerbtes Haus ist mehr als ein Vermögenswert. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben: Verschaffen Sie sich in Ruhe einen Überblick über Ihre drei Wege, die wichtigsten Fristen und den echten Wert – kostenlos, diskret und ohne Verkaufsdruck.
4,9 auf Google · 119 BewertungenInhabergeführt seit 2009 · diskret & ohne Zeitdruck
Ihre drei Wege mit der geerbten Immobilie
Verkaufen ist nicht automatisch die Antwort. Jeder Weg hat ehrliche Vor- und Nachteile – hier sind sie.
Behalten & vermieten
- Laufende Mieteinnahmen
- Wertsteigerungspotenzial im Münchner Norden
- Instandhaltung, Verwaltung, Mietrecht liegen bei Ihnen
- Mögliche Sanierungspflichten (GEG) treffen den Eigentümer
- Erbengemeinschaft muss sich dauerhaft einig bleiben
Selbst nutzen
- Familienheim kann erbschaftsteuerfrei sein (10 Jahre Selbstnutzung)
- Das Elternhaus bleibt in der Familie
- Miterben müssen ausgezahlt werden – dafür braucht es einen belastbaren Marktwert
- Umbau- und Sanierungskosten kommen oft dazu
- Sie binden sich an den Standort
Verkaufen
- Klare Auszahlung für alle Erben – häufig die friedlichste Lösung
- Keine laufenden Pflichten und Kosten mehr
- Solide Nachfrage im Landkreis Freising
- Eine einmalige Entscheidung – sie sollte gut vorbereitet sein
- Ggf. Spekulationssteuer (die Frist des Erblassers zählt weiter)
- Der emotionale Abschied braucht Zeit
Welcher Weg passt, hängt von Nachlass, Familiensituation und Objekt ab. Wir beraten ergebnisoffen – auch wenn am Ende „behalten“ die richtige Antwort ist.
Geerbt mit Geschwistern? Das Wichtigste zur Erbengemeinschaft
Einstimmigkeit ist Pflicht
Über Verkauf oder Vermietung entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam – schon ein einzelner Miterbe kann blockieren. Deshalb gilt: früh miteinander reden, bevor sich Positionen verhärten.
Auszahlung braucht einen neutralen Wert
Übernimmt ein Erbe die Immobilie und zahlt die anderen aus, braucht es einen belastbaren, neutralen Marktwert als Grundlage – nicht drei verschiedene Wunschpreise. Genau dafür erstellen wir eine Werteinschätzung, die alle Beteiligten nachvollziehen können.
Teilungsversteigerung: der schlechteste Weg
Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, droht die Teilungsversteigerung – die Erlöse liegen dort regelmäßig deutlich unter dem Marktwert, und das Verfahren zerstreitet Familien nachhaltig. Unsere Erfahrung aus vielen Erbfällen im Landkreis: Sie ist fast immer vermeidbar, wenn früh moderiert wird.
Wir begleiten Erbengemeinschaften regelmäßig – mit einer neutralen Wertermittlung als gemeinsamer Gesprächsgrundlage und, wenn gewünscht, als Moderator zwischen den Beteiligten.
Fristen, Kosten & Steuern im Überblick
| Thema | Das gilt |
|---|---|
| Erbschein | Nur nötig, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. |
| Grundbuchberichtigung | Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei – danach fallen Kosten an. Früh erledigen lohnt sich. |
| Spekulationsfrist | Sie „erben“ die 10-Jahres-Frist des Erblassers: Hat er die Immobilie vor über 10 Jahren gekauft, ist der Verkauf steuerfrei. Bei Eigennutzung gelten Ausnahmen. |
| Erbschaftsteuer-Freibeträge | Ehepartner 500.000 € · Kinder 400.000 € · Enkel 200.000 € · Geschwister und andere 20.000 €. Erst darüber wird Steuer fällig. |
| Familienheim-Regel | Für Ehepartner und Kinder kann das selbst genutzte Familienheim steuerfrei bleiben – Voraussetzung: 10 Jahre Selbstnutzung (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche begünstigt). |
Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte arbeiten wir bei Bedarf mit Steuerberatern und Notaren aus der Region zusammen. Alle Details – ausführlich erklärt – finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber.
„Die geerbte Immobilie“ – alles Wichtige zum Nachlesen
Unser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den Erbfall – verständlich geschrieben und auf die Praxis im Landkreis Freising bezogen.
- Checkliste: die ersten Wochen nach dem Erbfall
- Erbengemeinschaft: Rechte, Pflichten, typische Konflikte
- Steuern & Fristen im Detail – mit Rechenbeispielen
- Behalten, vermieten oder verkaufen: die Entscheidungshilfe
Was ist die geerbte Immobilie wert?
Ob Auszahlung unter Geschwistern, Gespräch mit dem Finanzamt oder Verkaufsentscheidung: Am Anfang steht immer ein neutraler, belastbarer Marktwert. Wir ermitteln ihn kostenlos – mit echten Vergleichswerten aus Ihrer Gemeinde, nicht mit Online-Pauschalformeln.
- Neutrale Werteinschätzung als Gesprächsgrundlage für die ganze Familie
- Echte Vergleichswerte aus dem Landkreis Freising
- Diskret und unverbindlich – keine Datenweitergabe, kein Verkaufsdruck
Kostenlose Bewertung anfragen
Dauert keine 60 Sekunden – unverbindlich und diskret.

„Bei Erbimmobilien ist der erste Schritt nie der Verkauf – sondern Ruhe und ein ehrlicher Überblick.“
Andreas Heinrichs begleitet seit 2009 Familien im Landkreis Freising durch Erbfälle – diskret, ohne Zeitdruck und wenn nötig als Moderator zwischen Miterben. Sie entscheiden das Tempo.
Das sagen Familien aus dem Landkreis
Echte Google-Bewertungen – im Google-Profil nachlesbar
„Herr Heinrichs hat uns mit seinem Team beim Verkauf super Unterstützt. Volle 5 Sterne von uns. Lieben Dank“
„Wir haben letztes Jahr unser Einfamilienhaus verkauft und uns dafür Unterstützung von Heinrichs Immobilien geholt. Das war die beste Entscheidung! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer lief alles perfekt und wir fühlten uns zu jedem Zeitpunkt bestens beraten. Herr Heinrichs hat uns mit seiner gewinnenden Art ab dem ersten Moment überzeugt, dass wir in guten Händen sind. Für die Fotos kam eigens ein Immobilienfotograf, der unser Haus von seiner Schokoladenseite präsentiert hat. Die Präsentation auf der firmeneigenen Homepage sowie den einschlägigen Internetportalen war absolut professionell und ansprechend. Absolutes Highlight waren die sehr wertigen Handouts, die bei den Besichtigungsterminen den Interessenten ausgehändigt wurden. Frau Glas, die uns betreut hat, hat einen super Job gemacht und die Besichtigungen sehr professionell durchgeführt und nebenbei hat sie die Begeisterung für ein absolut tolles Haus vermittelt. Bei der Auswahl der Käufer hat sie uns ebenfalls sehr gut beraten. So sollte ein Hausverkauf ablaufen! Besser geht's nicht! Wir bedanken uns nochmals sehr herzlich beim ganzen Team und wünschen weiterhin viel Erfolg! Liebe Grüße aus dem Norden! P. S. Herr Heinrichs, die Einladung zum Kaffee steht nach wie vor.“
„Nachdem schon längere Zeit ein Makler ohne Erfolg für mich tätig war, bekam ich von einem Freund die Telefonnummer von Herrn Heinrichs. Wir vereinbarten einen persönlichen Termin in seinen Büroräumen. Seine von Anfang an kompetente Beratung gepaart mit beeindruckendem Fachwissen in diesem nicht alltäglichen Bereich (größerer Lebensmitteldiscounter) gaben mir das Gefühl: "hier bist du gut aufgehoben". Das von Herrn Heinrichs mir nach kürzester Zeit vorgelegte hochwertige Exposé beinhaltete lückenlos alle Angaben zum Objekt mit beeindruckenden Drohnenfotos, dem Für und Wider des Umfeldes und natürlich Vergleichsangebote. Wir legten noch einen realistischen Angebotspreis fest und von diesem Zeitpunkt an ließ ich ihm freie Hand. Er kümmerte sich hervorragend um alles, hielt mich transparent über alles auf dem Laufenden. Der Verkauf ging zügig und reibungslos über die Bühne, nachdem alles von Herrn Heinrichs vorbereitet worden war. Die Arbeit dieses Maklers ist beeindruckend und ich kann ihn jederzeit weiterempfehlen. PS: der erzielte Verkaufspreis konnte sich mehr als sehen lassen …“
Ihr nächster Schritt – in Ihrem Tempo
Laden Sie den Ratgeber, lassen Sie den Wert neutral einschätzen – oder rufen Sie einfach an.