FAQ: Häufig gestellte Fragen bei der Vermietung
Sie möchten eine Wohnung über Heinrichs Immobilien mieten oder sich vorab über unsere Abläufe informieren? In unseren FAQ zur Vermietung finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Besichtigung, Bewerbung, Mietvertrag und Übergabe. Wir zeigen Ihnen transparent, welche Unterlagen benötigt werden, wie die Auswahl abläuft und was Sie vor und nach dem Einzug beachten sollten.
Bitte beachten Sie: Wir sind ausschließlich als Immobilienmakler tätig. Für Fragen zur Hausverwaltung, Reparaturen oder Betriebskosten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Eigentümer oder die zuständige Hausverwaltung.
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Allgemeines zur Vermietung
Die Bewerbung auf eine Mietwohnung beginnt immer mit einem kurzen digitalen Vorabfragebogen. Darin stellen wir Ihnen fünf gezielte Fragen, um zu prüfen, ob Wohnung, Interessent und Vermieter gut zusammenpassen. Erst nach der Besichtigung erhalten Sie von uns Zugang zur vollständigen Bewerbung inklusive digitaler Selbstauskunft. Alles erfolgt bequem online über unser System oder per E-Mail. So stellen wir sicher, dass die Kommunikation effizient und transparent verläuft.
Für eine aussagekräftige Mietbewerbung benötigen wir Ihre vollständig ausgefüllte Selbstauskunft, die Sie digital von uns erhalten. Zudem bitten wir um Nachweise über Ihr Einkommen, z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder eine Finanzierungsbestätigung. Auch die Zustimmung zur SCHUFA-Abfrage ist erforderlich – alternativ können Sie Ihre eigene aktuelle SCHUFA-Auskunft mit einreichen. Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der konkreten Bewerbung verwendet.
Nein, eine SCHUFA-Auskunft ist für jede Bewerbung erforderlich. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder erteilen Sie uns die Erlaubnis, die Auskunft direkt einzuholen, oder Sie reichen selbst eine aktuelle Auskunft ein. Die SCHUFA hilft dabei, Ihre Zahlungsfähigkeit objektiv einzuschätzen und gibt dem Vermieter zusätzliche Sicherheit. Ohne diese Information kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.
Die Mindestmietdauer wird vom jeweiligen Eigentümer festgelegt und ist von Wohnung zu Wohnung unterschiedlich. In vielen Fällen beträgt sie 12 Monate, in Einzelfällen auch länger. Bei möblierten oder kurzfristigen Vermietungen kann es Ausnahmen geben. Die konkrete Regelung finden Sie jeweils im Exposé oder klären wir gern persönlich mit Ihnen. Wichtig ist, dass die beidseitige Planungssicherheit gewahrt bleibt.
In der Regel konzentrieren wir uns auf klassische Mietverhältnisse mit unmöblierten Wohnungen und längerer Mietdauer. Möblierte oder befristete Vermietungen gehören nicht zu unserem Kerngeschäft – Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Wenn eine Wohnung möbliert oder zeitlich befristet vermietet wird, ist das deutlich im Exposé vermerkt. Bei speziellen Anforderungen empfehlen wir, sich individuell mit uns in Verbindung zu setzen.
Für Sie als Mieter fallen bei einer Wohnungsanmietung über Heinrichs Immobilien keine Vermittlungsgebühren an. Wir arbeiten nach dem Bestellerprinzip – das heißt, derjenige, der uns beauftragt, trägt auch die Kosten. In der Regel ist das der Vermieter. Sie können sich also ganz ohne Maklergebühren auf Ihre Wunschwohnung bewerben.
Ob eine Vermietung an eine Wohngemeinschaft möglich ist, entscheidet der Eigentümer. Einige Vermieter stehen WGs offen gegenüber, andere bevorzugen klassische Mietverhältnisse mit einem Hauptmieter. Wenn Sie eine WG gründen möchten, sprechen Sie uns gerne gezielt darauf an – wir prüfen dann, ob das bei der jeweiligen Wohnung möglich ist. Wichtig ist in jedem Fall, dass eine zuverlässige Kommunikation und klare finanzielle Nachweise für alle Beteiligten vorliegen.
Für uns zählt vor allem eines: eine gute Passung zwischen Wohnung, Mieter und Vermieter. Dazu gehören nachvollziehbare Einkommensverhältnisse, eine ehrliche Kommunikation und ein respektvoller Umgang miteinander. Wir möchten langfristige Mietverhältnisse vermitteln, bei denen alle Seiten zufrieden sind. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen und auch auf persönliche Aspekte einzugehen, nicht nur auf Zahlen.
Ja, Sie können sich gern für mehrere Wohnungen bewerben, sofern diese tatsächlich zu Ihrer Situation passen. Bitte geben Sie uns bei Mehrfachbewerbungen einen kurzen Hinweis, damit wir Ihre Unterlagen gezielt und effizient zuordnen können. Jede Wohnung hat andere Voraussetzungen und Vermieterwünsche – je mehr wir über Ihre Präferenzen wissen, desto besser können wir Sie beraten. Ihre Daten müssen dabei nur einmal eingereicht werden.
Sobald uns alle Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und wir die Rückmeldung vom Eigentümer erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen. Das kann – je nach Entscheidungsgeschwindigkeit des Vermieters – wenige Tage dauern. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung, egal ob positiv oder negativ. Uns ist wichtig, dass niemand im Unklaren gelassen wird. Transparente Kommunikation ist für uns ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.
Besichtigung & Entscheidungsprozess
Unsere Wohnungsbesichtigungen sind klar strukturiert und effizient organisiert. Je nach Objekt und Nachfrage bieten wir entweder Einzeltermine oder kleine Sammelbesichtigungen an – in der Regel mit maximal zwei Personen pro Zeitfenster. So können wir individuell auf Ihre Fragen eingehen und gleichzeitig einen reibungslosen Ablauf sicherstellen. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin, da wir mit festen Zeitfenstern arbeiten. Nach der Besichtigung haben Sie die Möglichkeit, Ihre vollständige Bewerbung einzureichen.
Bei bestimmten Objekten, vor allem im Neubau oder bei leerstehenden Wohnungen, stellen wir ergänzend zur Vor-Ort-Besichtigung auch digitale 360°-Rundgänge zur Verfügung. Diese ersetzen jedoch keine persönliche Besichtigung, die in den meisten Fällen notwendig ist, um die Atmosphäre der Wohnung wirklich erfassen zu können. Sollte eine persönliche Besichtigung für Sie nicht möglich sein, sprechen Sie uns bitte an – wir prüfen gern die Machbarkeit einer Alternative. Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Vor-Ort-Termine sind meist unverzichtbar.
Wir arbeiten bewusst mit strukturierten Sammelterminen, bei denen wir maximal zwei Interessenten gleichzeitig einladen. Das hat sich in der Praxis bewährt, da leider viele Interessenten nicht erscheinen – gerade bei Mietwohnungen. Durch dieses Vorgehen sparen wir Zeit, können dennoch auf Fragen eingehen und vermeiden unnötige Wartezeiten. In Einzelfällen bieten wir auch Einzeltermine an – insbesondere bei sensiblen Objekten oder individuellen Anforderungen.
Ja, selbstverständlich können Sie eine Begleitperson zur Besichtigung mitbringen – ob Partner, Familienmitglied oder Berater. Bitte geben Sie uns vorab kurz Bescheid, damit wir den Ablauf besser planen können. Gerade bei strukturierten Sammelterminen hilft uns das, Gruppen nicht zu groß werden zu lassen. Wichtig ist: Die Entscheidung zur Anmietung sollte immer gut überlegt und möglichst im familiären Kontext abgestimmt sein.
Die Terminvergabe hängt vom jeweiligen Objekt und der aktuellen Nachfrage ab. In vielen Fällen können wir innerhalb weniger Tage einen Besichtigungstermin anbieten. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir feste Zeitfenster vergeben und kurzfristige Termine manchmal schwer umsetzbar sind – insbesondere bei bewohnten Immobilien. Je schneller Sie auf unsere Terminvorschläge reagieren, desto eher können wir Ihnen einen passenden Termin sichern.
Das hängt maßgeblich vom Vermieter ab. Sobald uns alle Bewerbungsunterlagen vorliegen, leiten wir diese zügig weiter. Sobald eine Rückmeldung eintrifft, informieren wir Sie sofort – unabhängig davon, ob es eine Zusage oder Absage ist. In der Regel erfolgt die Entscheidung innerhalb weniger Werktage. Wichtig ist, dass Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Vermieter eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Ja, bei uns erhalten alle Interessenten eine Rückmeldung – auch bei einer Absage. Wir wissen, wie wichtig Klarheit für Ihre Planung ist und lassen niemanden im Ungewissen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, informieren wir Sie transparent per E-Mail. Dieser faire und respektvolle Umgang ist für uns selbstverständlich.
Mietvertrag & Einzug
Nach einer Zusage stimmen wir mit Ihnen die Vertragsdetails ab und senden Ihnen den Mietvertrag zur digitalen Unterzeichnung. Der Zeitraum zwischen Zusage und Unterzeichnung beträgt in der Regel maximal fünf Werktage. So bleibt genug Zeit, Rückfragen zu klären und alle Angaben zu prüfen. Die gesamte Abwicklung erfolgt papierlos über eine sichere Vertragssoftware. Damit sparen Sie Zeit und Wege – auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
Da der Mietvertrag bei uns digital unterzeichnet wird, benötigen Sie in der Regel keine Unterlagen zum Termin. Wichtig ist jedoch, dass Sie vorab alle offenen Punkte mit uns geklärt haben, insbesondere hinsichtlich Mietbeginn, Personenanzahl im Haushalt und ggf. gewünschter Änderungen. Bei Rückfragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie selbstverständlich eine vollständige Ausfertigung des Vertrags für Ihre Unterlagen.
Ja – bei Heinrichs Immobilien läuft der gesamte Mietvertragsprozess digital und rechtssicher ab. Wir nutzen hierfür eine professionelle Software, die eine einfache, verschlüsselte Signatur ermöglicht. Für Sie bedeutet das: keine Post, keine Bürotermine, keine Wartezeiten. Sie können bequem von zu Hause aus unterschreiben, auch wenn Sie gerade unterwegs oder im Ausland sind. Schneller und flexibler geht’s nicht.
Kaution & Nebenkosten
Ob eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wird, entscheidet der Vermieter. In einigen Fällen wird eine Staffelung vereinbart, z. B. jährliche Anpassungen um einen festen Betrag. Bei neueren Verträgen kommt auch die Indexmiete zum Einsatz, bei der sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex richtet. Die jeweilige Mietform ist immer transparent im Mietvertrag ausgewiesen. Gern erklären wir Ihnen im Vorfeld, was das konkret für Sie bedeutet.
Die Wohnungsübergabe findet in der Regel direkt vor dem Mietbeginn statt – meist ein bis zwei Tage vor dem vertraglich vereinbarten Einzugstermin. Der genaue Zeitpunkt wird individuell mit Ihnen abgestimmt. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem Zustand, Zählerstände und übergebene Schlüssel dokumentiert werden. So haben Sie und der Vermieter eine klare Basis für das Mietverhältnis. Eine sorgfältige Übergabe ist uns besonders wichtig.
Im Übergabeprotokoll halten wir gemeinsam mit Ihnen den Zustand der Wohnung bei Mietbeginn fest. Dazu gehören Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung), der Zustand von Böden, Wänden und Einbauten sowie mögliche Mängel. Außerdem werden alle übergebenen Schlüssel dokumentiert. Das Protokoll schützt beide Seiten vor späteren Missverständnissen und dient als rechtliche Grundlage bei Auszug. Sie erhalten selbstverständlich eine Kopie zur Ablage.
Die Kaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten – wie gesetzlich zulässig – und wird auf einem vom Vermieter benannten Konto hinterlegt. Die genaue Zahlungsweise regelt der Mietvertrag. In den meisten Fällen ist eine Überweisung in einer Summe üblich, manche Vermieter erlauben aber auch eine Ratenzahlung in bis zu drei Monatsbeträgen. Die Kaution dient als Sicherheit für Schäden oder ausstehende Forderungen und wird nach Auszug unter gesetzlicher Frist zurückgezahlt.
Ja, die Zahlung der Mietkaution in bis zu drei monatlichen Raten ist gesetzlich zulässig – und bei vielen Vermietern auch gängige Praxis. Die erste Rate muss jedoch spätestens mit Mietbeginn überwiesen werden. Wenn Sie eine Ratenzahlung wünschen, sprechen Sie uns frühzeitig an – wir stimmen das individuell mit dem Eigentümer ab. Wichtig: Die Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
Die monatliche Nebenkostenvorauszahlung umfasst in der Regel Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Versicherungen, Allgemeinstrom und ggf. Hausmeisterdienste. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Objekt variieren. Alle umlagefähigen Betriebskosten sind im Mietvertrag aufgeführt und werden jährlich abgerechnet. Bei Rückfragen zur Zusammensetzung geben wir Ihnen gern eine detaillierte Übersicht.
Sie erhalten einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung – in der Regel direkt vom Eigentümer oder von der beauftragten Hausverwaltung. Heinrichs Immobilien ist als Makler nicht für die laufende Verwaltung zuständig. Die Abrechnung erfolgt meist im Laufe des Folgejahres. Bei Unklarheiten zur Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an den im Mietvertrag benannten Ansprechpartner.
Ein Guthaben aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird Ihnen vom Vermieter oder der Hausverwaltung direkt ausgezahlt. Der Betrag wird entweder auf Ihr Konto überwiesen oder mit der nächsten Mietzahlung verrechnet – je nach Vereinbarung. Heinrichs Immobilien ist in diesen Abrechnungsprozess nicht eingebunden. Für Fragen zur konkreten Auszahlung wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltung oder den Eigentümer.
Ausstattung & Zustand der Wohnung
Der Zustand bei Übergabe hängt vom jeweiligen Objekt ab. In Neubauten ist die Wohnung in der Regel frisch renoviert und gereinigt. Bei Bestandsimmobilien richtet sich der Zustand nach der Vereinbarung mit dem Eigentümer – manche Wohnungen werden im renovierten Zustand übergeben, andere wie gesehen. In jedem Fall besprechen wir mit Ihnen offen, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet und was beim Einzug zu erwarten ist.
Kleinere Renovierungsarbeiten wie Streichen, Bohren oder das Verlegen von Bodenbelägen sind in der Regel erlaubt – sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Für größere Maßnahmen oder bauliche Eingriffe benötigen Sie jedoch die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Bitte sprechen Sie geplante Änderungen frühzeitig mit uns oder direkt mit dem Eigentümer ab. So stellen Sie sicher, dass es später keine Unklarheiten gibt.
Ob eine Einbauküche oder andere feste Einbauten vorhanden sind, hängt vom jeweiligen Objekt ab. In manchen Wohnungen stellt der Vermieter eine Küche zur Verfügung, in anderen Fällen kann eine Einbauküche vom Vormieter übernommen werden. Diese Informationen finden Sie immer im Exposé oder klären wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Falls eine Übernahme gewünscht ist, vermitteln wir gerne den Kontakt zwischen den Mietparteien. So kann alles unkompliziert geregelt werden.
Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich immer mit dem Eigentümer abzustimmen. Kleine Tiere wie Hamster oder Fische sind meist kein Problem. Bei Hunden oder Katzen entscheidet der Vermieter individuell – hier spielen Wohnumfeld, Größe des Tiers und Anzahl eine Rolle. Wenn Sie ein Haustier halten möchten, geben Sie dies bitte bereits in Ihrer Bewerbung an. So können wir frühzeitig klären, ob eine Zustimmung möglich ist.
Viele unserer Mietobjekte verfügen über Außenstellplätze, Carports oder Garagen, die separat angemietet werden können. Ob ein Stellplatz zur Wohnung gehört, sehen Sie direkt im Exposé. In einigen Fällen ist die Miete eines Stellplatzes verpflichtend, in anderen optional. Wir informieren Sie rechtzeitig über die verfügbaren Parkmöglichkeiten – auch über Kosten und Ausstattung, z. B. E-Ladestationen. Sprechen Sie uns bei besonderen Wünschen einfach an.
Kommunikation & Service
Sie erreichen uns telefonisch während unserer Geschäftszeiten oder jederzeit per E-Mail. Alternativ nutzen viele Interessenten auch unser Kontaktformular direkt über das Exposé. So können wir Ihre Anfrage schnell dem richtigen Objekt zuordnen. Unser Team bemüht sich, jede Nachricht zeitnah zu beantworten – freundlich, kompetent und klar. Persönliche Ansprechpartner sind uns besonders wichtig.
Da wir ausschließlich als Makler tätig sind, bieten wir keinen Notfallservice an. Bei technischen Problemen oder Schäden in der Wohnung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Hausverwaltung oder den Eigentümer. Diese Angaben finden Sie entweder im Mietvertrag oder wurden Ihnen bei der Übergabe mitgeteilt. In Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) ist auch der Hausmeister oft der erste Ansprechpartner.
Heinrichs Immobilien ist nicht für die laufende Verwaltung oder Instandhaltung zuständig. Als Makler endet unsere Tätigkeit mit der Wohnungsübergabe. Für alle Anliegen rund um Reparaturen, Schäden oder die Nebenkostenabrechnung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Hausverwaltung oder direkt an den Eigentümer. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Reparaturmeldungen entgegennehmen können.
Die Bearbeitung von Reparaturen fällt nicht in unseren Aufgabenbereich. Zuständig ist ausschließlich die Hausverwaltung oder der Eigentümer. Die Reaktionszeiten variieren je nach Organisation und Dringlichkeit des Problems. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner im Mietverhältnis – also nicht an uns als Makler.
Nach erfolgreicher Vermittlung endet unsere direkte Zuständigkeit als Makler. Alle laufenden Informationen zur Wohnung, z. B. zu Abrechnungen oder Hausordnungen, erhalten Sie von der Hausverwaltung oder vom Vermieter. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden sollen, helfen wir Ihnen bei der Erstorientierung gerne weiter. Für alle Mietbelange gilt: Der Eigentümer bleibt Ihr Ansprechpartner.
Da wir keine Hausverwaltung sind, bieten wir auch kein zentrales Mieterportal an. Die Kommunikation und Verwaltung erfolgt vollständig über den jeweiligen Eigentümer oder seine beauftragte Hausverwaltung. Falls diese ein digitales System nutzen, werden Sie darüber separat informiert. Heinrichs Immobilien begleitet Sie ausschließlich bis zur erfolgreichen Vermietung.
Nach der Übergabe ist für uns als Makler der Vermittlungsprozess abgeschlossen. Alle weiteren Themen rund ums Wohnen – von Reparaturen bis Nebenkosten – liegen beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Natürlich stehen wir Ihnen weiterhin bei allgemeinen Fragen zur Verfügung, etwa wenn Sie später einmal eine neue Wohnung suchen oder selbst vermieten möchten. Unser Anspruch endet nicht mit dem Vertrag – aber die Zuständigkeit schon.