Notare sind Personen, die als unabhängige Amtsträger für Beurkundungen und Beglaubigungen tätig werden. Bei vielen Rechtsgeschäften und Willenserklärungen ist dies vorgeschrieben oder möglich. Die Voraussetzungen, Inhalte und Rahmenbedingungen der Notar-Tätigkeit sind im Einzelnen in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Die dafür anfallenden Gebühren gibt im Detail das Gerichts- und Notarkostengesetz vor.
Grundsätzlich wird zwischen hauptberuflichen Notaren und Anwalts-Notaren unterschieden:
- Hauptberufliche Notare dürfen außer den Aufgaben nach der BNotO keine weiteren Amts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben.
- Anwalts-Notare sind dagegen Rechtsanwälte, die im Nebenberuf auch als Notar arbeiten.
Sowohl hauptberufliche Notare als auch Anwalts-Notare sind – obwohl Amtsträger – freiberuflich tätig.
Die Verbreitung der beiden Notarformen ist in Deutschland regional abgegrenzt. Die Abgrenzung hat vor allem historische Gründe. Anwalts-Notare gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Hessen und dem westfälischen Teil Nordrhein-Westfalens. Hauptberufliche Notare sind dagegen im übrigen Bundesgebiet zu finden. In Baden-Württemberg gibt es als Besonderheit bis Ende 2017 auch noch Notare im Landesdienst, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und keine Freiberufler sind .
Die Geschäftsstelle eines Notars wird häufig umgangssprachlich als Notariat bezeichnet. Der BGH hat allerdings in einem Urteil Notaren die Verwendung des Begriffs ‚Notariat‘ als offizielle Bezeichnung untersagt (BGH, Beschluss vom 11.07.2005, Az. NotZ 8/05). Sie ist ausschließlich Behörden vorbehalten.
Bei Immobilientransaktionen soll der Notar als unparteiischer Dritter dafür sorgen, dass die Interessen der beteiligten Parteien gewahrt werden und keiner Seite Nachteile entstehen. Neben der Beurkundung und Beglaubigung überwacht und steuert er dabei auch den Prozess der Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen. Im Grundstücksrecht – insbesondere bei Eigentums-Übertragungen, der Bestellung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten – wird die Einschaltung eines Notars an vielen Stellen vorgeschrieben. Die entsprechenden Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).