ed.neilibommishcirnieh@ofni
Tel. 08166 / 72 79-500
Tel. 0174 / 8 61 44 40

Bieterverfahren beim
Verkauf von Immobilien

Die Vermarktung einer Immobilie erfolgt üblicherweise durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers, der das entsprechende Objekt bewertet und eine Empfehlung für den Preis abgibt. Oder der Eigentümer kümmert sich persönlich um den Verkauf. Er muss sich dann selbst eine Vorstellung über den Kaufpreis bilden, ggf. wird ein Sachverständiger für die Wertermittlung genutzt.

In all diesen Fällen wird der Kaufpreis aufgrund einer mehr oder weniger subjektiven ex-ante-Einschätzung der Marktlage festgelegt. Ob er tatsächlich der Marktsituation entspricht, lässt sich im Vorhinein kaum sagen. Und selbst wenn ein Kauf zu den geforderten Bedingungen zustande kommt, ist schwer festzustellen, ob mehr erreichbar gewesen wäre oder der realisierte Verkauf ein „Glücksfall“ für den Alt-Eigentümer war.

Das beste Gebot finden

Es gibt eine „marktorientierte“ Alternative der Vermarktung, bei der sich solche Ein-schätzungen erübrigen: das Bieterverfahren. In Deutschland wird diese Form des Verkaufs noch nicht so häufig genutzt, im Ausland – vor allem im angelsächsischen Raum – ist sie bereits länger üblich. Heinrichs Immobilien als Ihr Immobilienmakler in München bietet Ihnen das Bieterverfahren als Alternative zur klassischen Vermarktung an. Wie funktioniert es?
Bieterverfahren bei Immobilien in München mit Heinrichs Immobilien

Beim Bieterverfahren wird das Objekt ohne Nennung eines Kaufpreises bzw. mit einem Mindestkaufpreis angeboten. Gleichzeitig wird auf die Anwendung des Bieterverfahrens hingewiesen. Interessenten, die sich auf Anzeigen in der Zeitung oder auf Online-Inserate melden, erhalten dann wie üblich nähere Informationen zu dem betreffenden Objekt – zum Beispiel ein Exposé – und die Gelegenheit zur Besichtigung. Besichtigungstermine werden häufig offen und als Sammeltermin durchgeführt, so dass auch Interessenten ohne ausdrückliche Anmeldung die Immobilie in Augenschein nehmen können.

Im Anschluss können Interessenten ein Kaufgebot abgeben. Der Makler sammelt die Angebote und gibt in regelmäßigen Zeitabständen das aktuelle Höchstgebot bekannt. Das kann per E-Mail, Aushang oder durch Einstellung im Internet erfolgen. Beim sogenannten dynamischen Verfahren können Bieter ihr Angebot auch noch nachträglich ändern, solange das Verfahren läuft. So kann es mehrere Bieterrunden geben, die sich ggf. über einige Wochen erstrecken.

Der Unterschied zur Auktion

Das Bieterverfahren läuft theoretisch so lange, bis der Verkäufer sich für ein Gebot entscheidet und es zu einem Vertragsabschluss kommt oder er seine Verkaufsab-sicht aufgibt, so dass das Angebot obsolet wird. Obwohl es große Ähnlichkeiten zur Auktion oder Versteigerung gibt, unterscheidet sich das Verfahren in einem wichtigen Punkt: in der Verbindlichkeit.

Bei Auktionen bzw. Versteigerungen macht der Verkäufer ein verbindliches Angebot. Der Käufer mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag, wodurch der Vertrag zustande kommt. Auch der Käufer ist dabei an sein Gebot gebunden. Beim Bieterverfahren sind dagegen weder Verkäufer noch Käufer zum Abschluss verpflichtet. Der Verkauf bzw. Kauf kommt hier erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag wirksam zustande. Es ist auch nicht zwingend, dass der Verkäufer sich für das höchste Gebot oder überhaupt irgendein Gebot entscheiden muss. Das Verfahren wird daher auch manchmal nur genutzt, um den Marktwert zu ermitteln, ohne dass aktuell eine Verkaufsabsicht besteht.
Wichtig: viele Interessenten und Gebote

Der Erfolg des Bieterverfahrens hängt wesentlich davon ab, möglichst viele Interessenten zu finden, die ein Gebot abgeben. Denn nur so ist es möglich, eine repräsentative Ermittlung des Marktwerts zu erreichen. Das höchste abgegebene Gebot steht dabei für den erzielbaren Preis. Aus diesem Grund ist es bei diesem Verfahren besonders wichtig, eine professionelle Immobilienvermarktung zu nutzen, die alle Kanäle optimal einsetzt. Heinrichs Immobilien verfügt als Immobilienmakler in München über langjährige Erfahrung und steht Ihnen daher mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, möglichst viele ernsthafte Interessenten zu finden.

Die Vorteile des Bieterverfahrens im Überblick

Das Bieterverfahren bietet Ihnen im Vergleich zur herkömmlichen Immobilienvermittlung und -vermarktung manche Vorteile:

• bei professioneller Organisation und Durchführung des Verfahrens erhalten Sie einen am Markt orientierten Wert für den maximal erzielbaren Kaufpreis. Besonders bei Bestandsimmobilien und Grundstücken eignet sich dieses Verfahren gut als Alternative zur klassischen „Wertermittlung“.
• Mit dem Verfahren können Sie Ihre Immobilie relativ schnell verkaufen, da Sie sofort wissen, was potentielle Käufer zu zahlen bereit sind und nicht erst in langwierige Preisverhandlungen eintreten müssen. Es ist daher sehr effektiv, wenn die Zeit drängt;
• viele Verkäufer schätzen den Wegfall von Preisverhandlungen auch als Wert an sich. Das Verfahren bietet höchstmögliche Preistransparenz.