Checkliste für Wohnungsverkauf
mit 10 wichtigen Unterlagen
Hier finden Sie die Checkliste als kostenfreie PDF zum Download:
Sie sind Eigentümer und möchten den Wert Ihrer Immobilie ermittelt haben?
Mit dieser übersichtlichen Checkliste sind Sie bestens für den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung vorbereitet. Hier finden Sie die 10 wichtigsten Unterlagen, Dokumente für den Wohnungsverkauf.
Lageplan (kostenpflichtig beim Vermessungsamt erhältlich)
Wohn- und Nutzflächenberechnung (über den Verwalter oder Grundbuchamt erhältlich)
aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als max. 3 Monate)
gültiger Energieausweis (kann über die Hausverwaltung angefordert werden)
Teilungserklärung mit allen Nachträgen (über den Verwalter oder Grundbuchamt erhältlich)
Protokolle der Eigentümerversammlungen (der letzten 3 Jahre)
Hausgeld- /Wohngeldabrechnungen (der letzten 3 Jahre inkl. Heizkosten)
aktueller Wirtschaftsplan
Gebäudesach- und Feuerversicherung
- falls vorhanden: Baubeschreibung der Wohnanlage
- falls vorhanden: Einladung zur nächsten Eigentümerversammlung (mit aktuellen TOP Tagesordnungspunkten)
- falls vorhanden: Aufstellung der Modernisierung und/oder Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung/Wohnanlage
- falls vermietet: Mietvertrag, falls Immobilie vermietet ist
- falls geerbt: Abschrift des Testaments/Erbvertrags
- falls geerbt: Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts
- falls geerbt: Testamentsvollstreckungszeugnis (wenn Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag angeordnet ist)
- falls geerbt: Erbschein vom Nachlassgericht (wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden ist)
Für Ihren Verkauf
doch zum Makler?
Für den Verkauf von Wohnungen sind zahlreiche Unterlagen und Dokumente erforderlich. Als Immobilienmaker ist die Beschaffung von Unterlagen unsere tägliche Aufgabe. Hier finden Sie unsere Leistungen.
Fachbegriffe für Checkliste
für Ihren Wohnungsverkauf
Grundrisse
Ein Grundriss ist der Plan der Wohnung mit den verschiedenen Zimmern. Empfehlenswert ist es, diese mit einer möglichen Möblierung darzustellen. In jedem Fall sollte der Grundriss lesbar sein und über die Quadratmeterangaben jedes Zimmers verfügen.
Lageplan
Der Lageplan stellt die gesamte Eigentumsanlage dar. Das gesamte Grundstück samt dem Bauwerkt werden grafisch dargestellt. Diese Unterlagen werden überwiegend von den Immobilienfianzierern benötigt.
Wohn- und Nutzflächenberechnung
Da es zwischen der Wohnfläche und der Nutzfläche wichtige Unterschied gibt, sollten Sie beim Verkauf Ihrer Wohnung über eine sog. Wohn- und Nutzflächenberechnung verfügen. Meistens es es jedoch nicht der Fall, dass diese vorhanden ist.
aktueller Grundbuchauszug
Für den Verkauf Ihrer Wohnung muss gegenüber dem Käufer sichergestellt sein, dass Sie auch der Eigentümer der Wohnung sind. Diese restlichen Askpekte finden Sie im Grundbuch bzw. im Grundbuchauszug Ihrer Immobilie. Wenden Sie sich einfach an Ihr Notariat.
Energieausweis
Beim Verkauf von Immobilien ist ein Energieausweis seit 2014 Pflicht. Wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung, die verfügt in den meisten Fällen bereits über den entsprechenden Ausweis.
Teilungserklärung
Mit die wichtigste Urkunde beim Kauf von Eigentumswohnungen. Zum einen werden in der Teilungserklärung die Miteigentumsanteile am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum geregelt sowie die gesamte Kostenverteilung der Eigentumsanlage.
Protokolle der Eigentümerversammlung
In jeder Eigentümergemeinschaft findet 1x im Jahr eine Eigentümerversammlung statt. Diese wird von der zuständigen WEG-Verwaltung geführt und protokolliert. In diesen Protokollen regeln die Eigenümer u. a. zukünftige Maßnahmen an dem Gemeinschaftseigentum. Beim Verkauf werden die Protokolle der letzten 3 Jahre benötigt.
Hausgeldabrechnung
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften müssen Eigentümer monatliches Hausgeld / Wohngeld zahlen. Die Abrechnung nennt sich Hausgeldabrechnung. U. a. werden hier die Kosten für Wasser, Hausmeister als auch Instandhaltungsrücklagen sowie Ausgaben erfasst. Wie bei den Protokollen der ETV werden auch hier min. die letzten 3 Jahre beim Verkauf benötigt.
Wirtschafsplan
Im Wirtschftsplan, kurz WP, werden von der WEG Verwaltung die zukünftigen Kosten für das nächste Jahr erfasst. Mit dem WP sieht ein Käufer wie hoch das Hausgeld im nächsten Jahr sein wird.
Gebäudesach- und Feuerversicherung
Beim Kauf von Eigentumswohnungen und deren Finanzierung wird die Police der Gebäudesach- und Feuerversicherung benötigt. Diese erhalten Sie bei Ihrer Hausverwaltung.
Baubeschreibung
Idealerweise verfügen Sie noch über eine Baubeschreibung. Hier wurde vom Bauträger festgelegt, wie die gesamte Anlage gebaut wurde. Angefangen von der Bodenplatte über das Mauerwerk hin zum Dachstuhl bis zu den Steckdosen in den Wohnungen.
Einladung zur Eigentümerversammlung
Falls Sie im 1. bis 2. Quartal eines Jahres verkaufen, könnten Sie schon die Einladung zur ordentlichen Eigentümerversammlung zugeschickt bekommen haben. Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten ist wichtig für Ihren Käufer.
Mietvertrag
Sollte die Eigentumswohnung, welche Sie verkaufen wollen, aktuell vermietet sein, legen Sie sich den Mietvertrag zurecht. Diesen werden Ihre Kaufinteressenten benötigen, damit festgesetellt wird, welche Miete tatsächlich vereinbart ist. Wenn Sie die Miete in der Zwischenzeit bereits erhöht haben, legen Sie das Erhöhungsschreiben ebenfalls bei.
Testament & Testamentsvollstreckeramt
Wenn Sie die Immobilie, welche Sie verkaufen wollen, geerbt haben, wird bei der Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages eine beglaubigte Abschrift des Testaments benötigt. Sind Sie zudem noch als Testamentsvollstrecker eingetragen wird die Eröffnungniederschrift und die Bescheinigung über die Annahme des Testamentsvollstreckeramts ebenfalls in beglaubigter Abschrift benötigt.
FAQ - Wohnungsverkauf in Freising und München
Für den Verkauf einer Wohnung benötigen Sie wichtige Dokumente: den Grundbuchauszug, den Energieausweis, den Kaufvertrag sowie Unterlagen zur Wohnfläche und Baupläne. Falls es eine Eigentümergemeinschaft gibt, sind auch Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Teilungserklärung erforderlich. Beim Notar müssen Sie zusätzlich die Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Diese Dokumente sind essenziell, um den Verkauf rechtlich korrekt abzuwickeln.
In der Regel zahlt der Käufer die Notarkosten, da sie Teil der Kaufnebenkosten sind. Es kann jedoch individuelle Vereinbarungen geben, besonders wenn der Verkäufer zusätzliche Leistungen vom Notar beauftragt. Klären Sie die Kostenverteilung am besten direkt im Kaufvertrag. In Österreich gelten ähnliche Regelungen, jedoch können sich regionale Unterschiede ergeben.
Ob Steuern anfallen, hängt davon ab, wie lange Sie die Wohnung besessen haben. Wird die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Kauf verkauft, fällt meist Spekulationssteuer an. Diese Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Wenn die Wohnung selbst genutzt wurde, kann der Verkauf steuerfrei sein. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle Details zu klären.
Die Kosten beim Wohnungsverkauf setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen: Notarkosten, Maklerprovision (falls beauftragt), mögliche Steuern und Gebühren wie Grundbuchänderungen. Auch ein Energieausweis kann Kosten verursachen, falls Sie keinen haben. Insgesamt können die Nebenkosten zwischen 5 % und 10 % des Verkaufspreises betragen. Eine genaue Planung hilft, unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft wird und kein Eigennutz vorliegt. Sie beträgt bis zu 42 % des Gewinns, abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz. In Bayern oder anderen Bundesländern gelten dieselben Regelungen wie bundesweit. Ausnahme: Bei einer vermieteten Immobilie oder einem Erbfall können andere Regelungen greifen.
Unterlagen wie Kaufverträge, Grundbuchauszüge oder Steuerbescheinigungen sollten Sie mindestens zehn Jahre aufbewahren. Sie können bei späteren Steuerprüfungen oder rechtlichen Fragen wichtig sein. In Einzelfällen empfiehlt es sich sogar, diese lebenslang aufzubewahren, z. B. bei Streitigkeiten über Gewährleistung oder versteckte Mängel.
Ja, Sie können Ihre Wohnung privat verkaufen, ohne einen Makler zu beauftragen. Sie sparen dadurch die Maklerprovision, müssen jedoch selbst für die Vermarktung und Verhandlungen sorgen. Beachten Sie, dass Sie alle rechtlichen und organisatorischen Aufgaben übernehmen müssen, darunter die Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags. Eine gute Vorbereitung ist essenziell, um erfolgreich zu verkaufen.
Ein Wohnungsverkauf ist steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens zwei Jahre selbst genutzt haben oder sie länger als zehn Jahre in Ihrem Besitz war. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ihre Haupt- oder Zweitwohnung handelt. Eine steuerliche Beratung lohnt sich, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Versteckte Mängel sind Schäden oder Defekte, die nicht sofort sichtbar sind, wie Feuchtigkeitsschäden hinter Wänden oder marode Leitungen. Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, bekannte Mängel offenzulegen. Werden solche Mängel verschwiegen, kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Eine klare Dokumentation und Transparenz schützen Sie vor rechtlichen Problemen.
Kosten wie die Maklerprovision, Notarkosten oder Renovierungen zur Verkaufsförderung können steuerlich absetzbar sein, sofern der Verkauf steuerpflichtig ist. Wichtig ist, dass die Kosten nachweisbar und unmittelbar mit dem Verkauf verbunden sind. Bewahren Sie daher alle Rechnungen sorgfältig auf. Ihr Steuerberater hilft Ihnen, die Absetzbarkeit korrekt zu berechnen.
In Eigentümergemeinschaften muss der Verwalter oft dem Verkauf zustimmen, um sicherzustellen, dass der Käufer solvent ist und keine Konflikte entstehen. Diese Zustimmung ist in der Regel eine Formsache, kann aber in Ausnahmefällen verweigert werden. Klären Sie frühzeitig, ob diese Zustimmung in Ihrer Teilungserklärung geregelt ist.