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Immobilienverkauf
bei Scheidung

Im Schnitt wird in Deutschland jede dritte Ehe geschieden, Jahr für Jahr finden rund 170.000 Scheidungen statt. Noch häufiger sind Trennungen. Vielfach geht es dabei auch um Immobilieneigentum. Wenn sich die Wege trennen, stellt sich die Frage, was mit der bisher gemeinsam genutzten Wohnung oder dem Haus geschehen soll. Oft ist der Scheidungsverkauf die logische Konsequenz.

Jeder Trennung oder Scheidung bedeutet einen Umbruch. Die bisherigen Lebensgrundlagen ändern sich, in der Regel zieht ein Partner aus der bis dato gemeinsam genutzten Immobilie aus. Themen wie Unterhalt und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sind zu regeln. Damit gelten für beide Seiten neue finanzielle Rahmenbedingungen. Die Voraussetzungen, unter denen ein Objekt erworben wurde, sind plötzlich hinfällig. Dies verlangt in vielen Fällen grundsätzliche Entscheidungen. Es ist gut, wenn sie trotz Gegensätzen einvernehmlich getroffen werden. Bei juristischen Auseinandersetzungen um Unterhalt und Vermögen verlieren oft beide Seiten.

Nicht immer soll verkauft werden

Ein Hausverkauf ist sicher nicht immer zwingend. Es kann durchaus Argumente geben, die Immobilie zu behalten, zum Beispiel wenn ein Elternteil mit den Kindern weiter dort wohnen bleiben soll. Wenn das Objekt beiden gehört, muss die die Nutzung aufgebende Seite ggf. in anderer Weise entschädigt werden – zum Beispiel durch Zahlung einer Nutzungsentschädigung, einer Miete oder finanziellen Ausgleich für die Übertragung des Eigentumsanteils. Dies kann bei der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsvefahren geregelt werden. Eine solche Lösung funktioniert allerdings nur, wenn entsprechende finanzielle Ressourcen vorhanden sind. Das ist vielfach nicht gegeben. Dann bleibt meist nur der Scheidungsverkauf.

Motive für den Verkauf

Es kann unterschiedliche Beweggründe dafür geben:

  • das finanzielle Motiv dürfte das häufigste sein. Bei Trennung oder Scheidung fallen im Vergleich zum gemeinsamen Zusammenleben vielfältige zusätzliche Belastungen an – sowohl einmalige als auch laufende: Kosten des Verfahrens, Umzugskosten, Einrichtungskosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Versicherungen, ggf. ein weiteres Auto usw.. Üblicherweise stehen dem keine zusätzlichen Einkünfte gegenüber, die Spielräume werden deutlich geringer. Finanzielle Lasten können sich auch durch Ausgleichsverpflichtungen im Rahmen der Scheidung (Zugewinnausgleich) ergeben. Eine Immobilie lässt sich in diesem Kontext oft nicht mehr halten;
  • ein Verkauf kann auch sinnvoll sein, um die Lebensverhältnisse möglichst vollständig zu entflechten. Beim Halten der Immobilie müssten viele Entscheidungen (zum Beispiel im Hinblick auf Modernisierung, Renovierung, Sanierung, Nutzung) weiterhin gemeinsam getroffen werden, was sich angesichts der Umstände schwierig gestalten kann,
  • häufig erweist sich die Immobilie nach dem Auszug eines Partners als nicht mehr geeignet, weil plötzlich viel nicht genutzter Wohnraum vorhanden ist. Eine Vermietung ist je nach Zuschnitt nicht immer möglich. Der Verkauf kann in diesem Fall eine Option sein, um ein passenderes Objekt zu finanzieren.

Wenn beide Parteien Eigentümer der Immobilie sind, ist übrigens für den Scheidungsverkauf der Verkaufswille einer Seite ausreichend. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Verkauf nämlich auch gegen den Willen des anderen Teils betrieben werden, selbst wenn dieser Mehrheitseigentümer ist. Im Extremfall lässt sich sogar eine sogenannte Teilungsversteigerung erzwingen.

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Gerade bei Scheidungen ist der reelle Wert einer Immobilie besonders wichtig. Lassen Sie sich vorab den Wert Ihrer Immobilie ermitteln.

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Immobilienbewertung – bei Scheidungen besonders relevant

Gerade bei Scheidungsverfahren spielt die „richtige“ Immobilienbewertung eine wichtige Rolle. Dabei geht es nicht nur um die Ermittlung einer möglichst realistischen Basis für eine Kaufpreisforderung. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ist ein möglichst objektiver Wert zu ermitteln, um finanzielle Ansprüche zu regeln. Hier kann die Einholung eines „offiziellen“ Wertgutachtens angebracht sein bzw. wird zum Teil sogar im Verfahren gefordert.

Empfehlenswert – Verkauf über Makler

Ein Scheidungsverkauf soll meist zügig erfolgen. Nicht selten besteht wegen finanzieller Verpflichtungen sogar ein gewisser Zeitdruck. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie den Verkauf in München, Freising, Allershausen, Hallbergmoos, Neufahrn oder Pfaffenhofen a. d. Ilm am besten in professionelle Hände geben. Ein guter Makler besitzt Erfahrung und kennt den Markt. Er weiß, wie das Objekt sich schnell und gleichzeitig erfolgreich vermarkten lässt. Außerdem ist er eine „neutrale“ Instanz, der beim Verkauf nicht mit den Anforderungen und negativen Emotionen des Scheidungsverfahrens belastet ist.