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Wie viele Makler für
meinen Immobilien-Verkauf?

Wenn Sie Ihre Immobilie über Makler verkaufen, stehen Ihnen verschiedene Auftragsoptionen zur Verfügung. Sie müssen sich auch nicht auf einen einzigen Immobilienmakler beschränken, sondern können parallel mehrere Auftragnehmer mit der Vermarktung befassen. Ob das wirklich sinnvoll ist, darauf möchten wir hier näher eingehen .

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, Makler zu beauftragen:

  • den allgemeinen Maklerauftrag: damit geben Sie dem Makler generell die Erlaubnis, Ihr Objekt am Markt anzubieten. Der Allgemeinauftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Er schließt weder die Vermarktung durch andere Makler noch durch Sie selbst aus und ist daher angebracht, wenn Sie mehrere Makler einschalten wollen;
  • den Makleralleinauftrag: hier wird gezielt ein Immobilienmakler beauftragt, andere Makler sind von der Vermarktung ausgeschlossen, Sie dürfen Ihre Immobilie aber weiterhin selbst zum Verkauf anbieten. Der Makleralleinauftrag sollte möglichst schriftlich abgeschlossen werden.
  • den qualifizierten Makleralleinauftrag: damit geben Sie dem Immobilienmakler ein exklusives – und in der Regel zeitlich befristetes – Vermarktungsrecht. Wenn sich Interessenten direkt an Sie wenden, müssen Sie sie an den Makler verweisen. Die Schriftform ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit ein Muss.

Mehr Erfolg mit mehr Maklern – ein Trugschluss

Die Beauftragung mehrerer Immobilienmakler mit der Vermarktung ein und desselben Objektes wird oft gewählt, weil Verkäufer glauben, dadurch einen größeren Interessentenkreis zu erreichen und so besser zum Zuge zu kommen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dies meist ein Trugschluss ist. Üblicherweise gibt es große Schnittmengen bei den eingesetzten Vertriebskanälen und es kann daher leicht vorkommen, dass die betreffende Immobilie mehrfach auf einem Portal oder in einer Zeitung gezeigt wird. Ob das tatsächlich höheres Interesse weckt, darf bezweifelt werden. Im Gegenteil: das Parallelangebot verwirrt häufig, da Interessenten nicht wissen, an wen sie sich eigentlich wenden müssen. Auch sind Streitigkeiten um Provisionen vorprogrammiert, wenn der gleiche Interessent von zwei oder mehr Maklern nachgewiesen wird.

Doch selbst wenn der Angebotskreis durch Einschaltung mehrerer Makler erweitert werden sollte, garantiert dies nicht einen höheren Vermarktungserfolg. Sie sollten bedenken, dass auch Makler ihre Vermarktungsanstrengungen kalkulieren müssen. Wenn ein Immobilienmakler damit rechnen muss, dass trotz eigener Bemühungen und erfolgreicher Interessentengewinnung keine Vermittlung zustande kommt, weil andere – von der Konkurrenz oder Ihnen selbst gewonnene – Interessenten vorgezogen werden, wird er seine Aktivitäten entsprechend begrenzen. Die Vermarktung erfolgt dann eher passiv – man wartet darauf, dass sich Interessenten melden.

Ein guter Makler – die überlegene Strategie

Das Gegenstück dazu ist der qualifizierte Makleralleinauftrag. Hier ist zwar nur ein Makler für Sie tätig. Da dieser aber weiß, dass er auf jeden Fall von einer erfolgreichen Vermittlung profitiert, ist der Anreiz für ihn deutlich größer, eine nachhaltige und aktive Vermarktung für Sie zu betreiben. Unter dem Strich zählt daher nicht die Zahl der eingeschalteten Immobilienmakler, sondern wie gut und effektiv ein gezielt ausgewählter Makler Ihren Auftrag umsetzt. Oder anders ausgedrückt: Qualität geht vor Quantität.

Heinrichs Immobilien übernimmt gerne die Vermarktung Ihrer Immobilie – ob im Allgemeinauftrag oder als Alleinauftrag. Wir informieren Sie auch, welche Form der Beauftragung in Ihrem Fall am erfolgversprechendsten ist. Über die Süddeutschen Immobilienbörse (SIB) sind wir außerdem an ein einzigartiges Maklernetzwerk angeschlossen. Sie profitieren daher auch beim Alleinauftrag an uns vom Marktzugang der SIB-Mitglieder.