Themen-Welt Betreuung & Vollmacht
Immobilie verkaufen mit Betreuer oder Vorsorgevollmacht
Wenn Eltern, Geschwister oder das eigene Kind nicht mehr selbst entscheiden können, wird der Immobilienverkauf zur Verantwortung für Angehörige: Betreuungsgericht, Genehmigung, Nachweis des Marktwerts. Wir begleiten Betreuer und Bevollmächtigte im Landkreis Freising mit gerichtstauglicher Wertermittlung und einem sauber dokumentierten Verkauf.
- Erstgespräch
- kostenlos & vertraulich
- Marktwertermittlung
- gerichtstauglich
- Familienunternehmen
- seit 2009
Situationen, in denen wir begleiten
Die Mutter ist im Pflegeheim, das Haus steht leer
Demenz oder Pflegefall: Das Elternhaus verursacht laufende Kosten, während die Heimkosten steigen. Der Verkauf ist oft der vernünftige Weg – aber nur mit den richtigen formalen Schritten.
Sie sind Betreuer Ihres Bruders oder Ihrer Schwester
Als gerichtlich bestellter Betreuer mit Vermögenssorge tragen Sie Verantwortung – und haften bei Fehlern. Ein dokumentierter, marktgerechter Verkauf schützt Sie und den Betreuten.
Das Betreuungsgericht verlangt einen Wertnachweis
Ohne belastbaren Verkehrswert keine Genehmigung: Das Gericht will sehen, dass nicht unter Wert verkauft wird. Eine nachvollziehbare, schriftliche Wertermittlung ist der Schlüssel.
Es gibt eine Vorsorgevollmacht – reicht die?
Mit einer notariellen Vorsorge- oder Generalvollmacht kann der Verkauf meist ohne Gericht laufen. Ob Ihre Vollmacht dafür ausreicht, klärt der Notar – wir bereiten alles verkaufsfertig vor.
Ein betreuter Miterbe in der Erbengemeinschaft
Erbt ein Mensch mit Betreuung mit, braucht die Auseinandersetzung besondere Sorgfalt: Das Gericht schaut auf seinen Anteil. Wir moderieren mit neutralen Zahlen, die allen Seiten standhalten.
So läuft der Verkauf mit Betreuung oder Vollmacht
Ausgangslage klären
Betreuung oder Vollmacht? Welcher Aufgabenkreis, welche Form? Wir sichten mit Ihnen die Unterlagen, erklären den Weg bis zur Genehmigung und sagen ehrlich, was der Verkauf realistisch bringt.
Gerichtstaugliche Wertermittlung
Schriftliche, nachvollziehbare Marktwertermittlung mit Vergleichsobjekten aus der Gemeinde – als Grundlage für Betreuungsgericht und Familie. Wo das Gericht ein Sachverständigengutachten wünscht, arbeiten wir Hand in Hand mit dem Gutachter.
Dokumentierte Vermarktung zum Marktpreis
Professionelle Vermarktung mit dokumentierten Interessenten und Geboten: der Nachweis, dass zum bestmöglichen Preis verkauft wird – genau das, was das Gericht sehen will.
Genehmigung & sichere Abwicklung
Der Kaufvertrag wird beim Notar mit Genehmigungsvorbehalt beurkundet, das Betreuungsgericht genehmigt, dann wird der Vertrag wirksam. Wir koordinieren Notar, Betreuer und Käufer – bis zu Übergabe und Räumung.
Wissen für Betreuer und Bevollmächtigte
Aus der Verkaufspraxis · kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung
Wann das Betreuungsgericht genehmigen muss
Verkauft ein rechtlicher Betreuer ein Grundstück oder eine Wohnung des Betreuten, ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird der Kaufvertrag nicht wirksam.
Vorsorgevollmacht statt Betreuung
Eine wirksame notarielle Vorsorge- oder Generalvollmacht macht die gerichtliche Genehmigung in der Regel entbehrlich – und den Verkauf deutlich schneller. Auf Form und Umfang kommt es an.
Der Verkehrswert als Dreh- und Angelpunkt
Das Gericht prüft, ob der Preis dem Wert entspricht. Eine dokumentierte Marktwertermittlung plus nachvollziehbarer Vermarktungsprozess sind die beste Grundlage für eine zügige Genehmigung.
Verkauf zur Finanzierung des Pflegeplatzes
Wenn Rente und Pflegeversicherung nicht reichen, muss oft das Immobilienvermögen einspringen. Was das für Zeitplan und Verkaufsstrategie bedeutet – und warum Leerstand doppelt kostet.
Betreuter Miterbe in der Erbengemeinschaft
Auch bei der Erbauseinandersetzung mit einem betreuten Miterben schaut das Gericht auf dessen Anteil. Neutrale Zahlen und saubere Dokumentation halten die Familie handlungsfähig.
Der Kaufvertrag mit Genehmigungsvorbehalt
Beurkundung zuerst, Wirksamkeit mit der Genehmigung: wie der Ablauf beim Notar funktioniert, was Käufer wissen müssen – und wie wir die Wartezeit für alle Seiten planbar machen.
Kostenloser Leitfaden
Checkliste: Immobilienverkauf mit Betreuung oder Vollmacht
Welche Unterlagen das Betreuungsgericht sehen will, wie die Genehmigung abläuft und welche Fehler den Verkauf um Monate verzögern – kompakt erklärt, kostenlos per E-Mail.
- Persönlich zusammengestellt von Andreas Heinrichs
- Kostenlos und unverbindlich per E-Mail
- Ihre Daten bleiben bei uns – keine Weitergabe
Fordern Sie den Leitfaden über das Formular an – wir senden ihn Ihnen persönlich zu und beantworten erste Fragen gleich mit.
Häufige Fragen
Darf ich als Betreuer das Haus meiner Mutter einfach verkaufen?
Wie lange dauert die Genehmigung durch das Betreuungsgericht?
Reicht eine Vorsorgevollmacht für den Immobilienverkauf?
Was passiert mit dem Verkaufserlös?
Das Gericht will einen Wertnachweis – reicht Ihre Bewertung?
Was kostet Ihre Begleitung für Betreuer und Bevollmächtigte?
Allgemeine Informationen aus der Vermarktungspraxis – kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.
Lieber direkt sprechen?
Andreas Heinrichs ist persönlich erreichbar – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Der sichere Weg: erst der Wert, dann die Genehmigung
Kostenlose, schriftliche Marktwertermittlung – als belastbare Grundlage für Betreuungsgericht, Familie und Verkauf.