Themen-Welt Betreuung & Vollmacht
Wenn Eltern, Geschwister oder das eigene Kind nicht mehr selbst entscheiden können, wird der Immobilienverkauf zur Verantwortung für Angehörige: Betreuungsgericht, Genehmigung, Nachweis des Marktwerts. Wir begleiten Betreuer und Bevollmächtigte im Landkreis Freising mit gerichtstauglicher Wertermittlung und einem sauber dokumentierten Verkauf.
Demenz oder Pflegefall: Das Elternhaus verursacht laufende Kosten, während die Heimkosten steigen. Der Verkauf ist oft der vernünftige Weg – aber nur mit den richtigen formalen Schritten.
Als gerichtlich bestellter Betreuer mit Vermögenssorge tragen Sie Verantwortung – und haften bei Fehlern. Ein dokumentierter, marktgerechter Verkauf schützt Sie und den Betreuten.
Ohne belastbaren Verkehrswert keine Genehmigung: Das Gericht will sehen, dass nicht unter Wert verkauft wird. Eine nachvollziehbare, schriftliche Wertermittlung ist der Schlüssel.
Mit einer notariellen Vorsorge- oder Generalvollmacht kann der Verkauf meist ohne Gericht laufen. Ob Ihre Vollmacht dafür ausreicht, klärt der Notar – wir bereiten alles verkaufsfertig vor.
Erbt ein Mensch mit Betreuung mit, braucht die Auseinandersetzung besondere Sorgfalt: Das Gericht schaut auf seinen Anteil. Wir moderieren mit neutralen Zahlen, die allen Seiten standhalten.
Betreuung oder Vollmacht? Welcher Aufgabenkreis, welche Form? Wir sichten mit Ihnen die Unterlagen, erklären den Weg bis zur Genehmigung und sagen ehrlich, was der Verkauf realistisch bringt.
Schriftliche, nachvollziehbare Marktwertermittlung mit Vergleichsobjekten aus der Gemeinde – als Grundlage für Betreuungsgericht und Familie. Wo das Gericht ein Sachverständigengutachten wünscht, arbeiten wir Hand in Hand mit dem Gutachter.
Professionelle Vermarktung mit dokumentierten Interessenten und Geboten: der Nachweis, dass zum bestmöglichen Preis verkauft wird – genau das, was das Gericht sehen will.
Der Kaufvertrag wird beim Notar mit Genehmigungsvorbehalt beurkundet, das Betreuungsgericht genehmigt, dann wird der Vertrag wirksam. Wir koordinieren Notar, Betreuer und Käufer – bis zu Übergabe und Räumung.
Aus der Verkaufspraxis · kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung
Verkauft ein rechtlicher Betreuer ein Grundstück oder eine Wohnung des Betreuten, ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird der Kaufvertrag nicht wirksam.
Eine wirksame notarielle Vorsorge- oder Generalvollmacht macht die gerichtliche Genehmigung in der Regel entbehrlich – und den Verkauf deutlich schneller. Auf Form und Umfang kommt es an.
Das Gericht prüft, ob der Preis dem Wert entspricht. Eine dokumentierte Marktwertermittlung plus nachvollziehbarer Vermarktungsprozess sind die beste Grundlage für eine zügige Genehmigung.
Wenn Rente und Pflegeversicherung nicht reichen, muss oft das Immobilienvermögen einspringen. Was das für Zeitplan und Verkaufsstrategie bedeutet – und warum Leerstand doppelt kostet.
Auch bei der Erbauseinandersetzung mit einem betreuten Miterben schaut das Gericht auf dessen Anteil. Neutrale Zahlen und saubere Dokumentation halten die Familie handlungsfähig.
Beurkundung zuerst, Wirksamkeit mit der Genehmigung: wie der Ablauf beim Notar funktioniert, was Käufer wissen müssen – und wie wir die Wartezeit für alle Seiten planbar machen.
Kostenloser Leitfaden
Welche Unterlagen das Betreuungsgericht sehen will, wie die Genehmigung abläuft und welche Fehler den Verkauf um Monate verzögern – kompakt erklärt, kostenlos per E-Mail.
Fordern Sie den Leitfaden über das Formular an – wir senden ihn Ihnen persönlich zu und beantworten erste Fragen gleich mit.
Allgemeine Informationen aus der Vermarktungspraxis – kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.
Lieber direkt sprechen?
Andreas Heinrichs ist persönlich erreichbar – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Kostenlose, schriftliche Marktwertermittlung – als belastbare Grundlage für Betreuungsgericht, Familie und Verkauf.