Heinrichs Immobilien – Wohnen

FAQ

Häufige Fragen – Antwort zuerst

26 ausführliche Antworten rund um Verkauf, Bewertung, Kosten, Kauf und Recht im Landkreis Freising – klar formuliert, ohne Fachchinesisch. Stand: August 2026.

Verkauf & Ablauf

Wie läuft ein Immobilienverkauf mit Heinrichs Immobilien ab?
In fünf klaren Schritten: kostenlose Ersteinschätzung, fundierte Bewertung mit Preisstrategie, Vorbereitung aller Unterlagen samt professioneller Präsentation, gezielte Vermarktung mit koordinierten Besichtigungen – und schließlich Kaufvertragsabstimmung, Notartermin und dokumentierte Übergabe. Während der gesamten Vermarktung erhalten Sie jeden Freitag einen schriftlichen Statusbericht: Anfragen, Besichtigungen, Rückmeldungen, nächste Schritte. Den kompletten Ablauf haben wir öffentlich dokumentiert – Sie wissen vor der Beauftragung, was Sie erwartet.
Wie lange dauert ein Hausverkauf im Landkreis Freising?
Die durchschnittliche Verweildauer der Angebote liegt im Landkreis aktuell bei rund 90 Tagen für Wohnungen und gut 130 Tagen für Häuser (IMV-Angebotsdaten, Stand: Juni 2026 – aktuelle Werte je Gemeinde finden Sie in unserem Marktbericht). Die größten Zeitfresser sind fehlende Unterlagen und ein überhöhter Angebotspreis – beides lässt sich mit guter Vorbereitung vermeiden. Gut vorbereitete Objekte mit marktgerechtem Preis verkaufen sich regelmäßig deutlich schneller als der Schnitt.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Die wichtigsten sind: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis: Wir beschaffen fehlende Unterlagen bei Ämtern und Hausverwaltung für Sie – das ist Teil unserer Leistung und in der Provision enthalten.
Kann ich verkaufen, während ich noch im Haus wohne – oder wenn es vermietet ist?
Ja, beides ist üblich und gut machbar. Bei selbstbewohnten Objekten koordinieren wir Besichtigungen rücksichtsvoll in Blöcken zu Ihren Wunschzeiten. Bei vermieteten Objekten gelten Besonderheiten: Der Mieter hat Rechte (Ankündigungsfristen für Besichtigungen, ggf. Vorkaufsrecht bei umgewandelten Eigentumswohnungen), und die Käuferzielgruppe verschiebt sich Richtung Kapitalanleger. Wir kennen beide Situationen aus vielen Verkäufen im Landkreis und beraten Sie zur passenden Strategie.
Kann ich diskret verkaufen, ohne öffentliches Inserat?
Ja – das nennt sich Off-Market-Verkauf. Wir stellen Ihre Immobilie dann gezielt geprüften Kaufinteressenten aus unserer Käuferdatenbank vor, ohne Portalanzeige und ohne dass Nachbarn davon erfahren. Das eignet sich besonders bei sensiblen Anlässen wie Erbschaft, Scheidung oder beruflichen Gründen. Der Nachteil: etwas kleinere Reichweite. Ob Off-Market für Ihr Objekt sinnvoll ist, klären wir ehrlich in der Erstberatung.

Bewertung & Preis

Was kostet die Immobilienbewertung?
Nichts. Die Ersteinschätzung und die ausführliche Marktwertermittlung sind für Eigentümer im Landkreis Freising kostenlos und unverbindlich – unabhängig davon, ob Sie anschließend verkaufen. Wir sehen die Bewertung als Grundlage einer ehrlichen Beratung, nicht als Verkaufsinstrument. Erst wenn Sie uns beauftragen und wir erfolgreich verkaufen, wird eine Provision fällig.
Wie ermitteln Sie den Wert meiner Immobilie?
Mit dem Vergleichswertverfahren auf Basis echter Verkaufsfälle aus dem Landkreis Freising – ergänzt um Sachwert- oder Ertragswertbetrachtung, wo es das Objekt erfordert (etwa bei vermieteten Wohnungen oder Hofstellen). Entscheidend sind Lage und Mikro-Lage, Zustand, Baujahr, Energetik, Grundstück und aktuelle Nachfrage in Ihrer Gemeinde. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich und nachvollziehbar begründet – keine Blackbox-Zahl.
Was ist der Unterschied zwischen Online-Bewertung und Vor-Ort-Bewertung?
Online-Tools liefern in Sekunden eine grobe Preisspanne aus Statistikdaten – sie kennen aber weder den Zustand Ihres Hauses noch die Mikro-Lage oder Besonderheiten wie Ausbaureserven und Sanierungsstau. Für die erste Orientierung ist das in Ordnung; für eine Verkaufsentscheidung nicht. Die Vor-Ort-Bewertung berücksichtigt alle wertbildenden Faktoren und ist die Basis für eine realistische Preisstrategie. Unsere Empfehlung: Online zum Schnuppern, vor Ort zum Entscheiden.
Sollte ich den Angebotspreis höher ansetzen, um Verhandlungsspielraum zu haben?
Vorsicht: Ein deutlich überhöhter Angebotspreis kostet erfahrungsgemäß am Ende Geld. Die meisten Kaufinteressenten sehen ein neues Inserat in den ersten zwei Wochen – ist der Preis unrealistisch, bleiben Anfragen aus, das Objekt „verbrennt“ am Markt und spätere Preissenkungen wirken wie ein Makel. Marktgerecht eingepreiste Objekte erzielen dagegen oft mehrere Interessenten gleichzeitig – und damit die beste Verhandlungsposition. Genau diese Preis-Absatz-Logik machen wir Ihnen im Wunschpreis-Check transparent.

Kosten & Provision

Was kostet ein Immobilienmakler im Landkreis Freising?
Bei uns ist die Antwort bewusst einfach: 3,57 % inkl. MwSt. vom notariellen Kaufpreis – jeweils für Verkäufer und Käufer, hälftig geteilt nach § 656c BGB (Stand: August 2026). Ein Satz, keine Pakete, keine Zuschläge: Sämtliche Leistungen von der fundierten Objekteinwertung über professionelle Fotografie, Grundrissoptimierung, virtuelle 3D-Rundgänge und das Hochglanz-Exposé bis zur dokumentierten Übergabe sind in diesem einen Satz enthalten. Fällig wird die Provision ausschließlich im Erfolgsfall: ohne notariellen Kaufvertrag keine Kosten. Den vollständigen Leistungskatalog finden Sie öffentlich auf unserer Leistungsseite.
Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?
Seit dem 23.12.2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, die gesetzliche Provisionsteilung (§ 656c BGB): Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens denselben Anteil tragen wie der Verkäufer. Bei uns heißt das im Regelfall hälftige Teilung – gleiche Konditionen für beide Seiten.
Wann wird die Provision fällig – und wann zahle ich nichts?
Die Provision wird erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällig. Kommt kein Verkauf zustande – egal aus welchem Grund und unabhängig vom Aufwand – zahlen Sie nichts. Auch Bewertung und Beratung bleiben kostenlos. Es gibt keine Vorauszahlungen, keine Bearbeitungsgebühren und keine versteckten Kosten: Sie kennen vor Auftragserteilung exakt die Konditionen aus dem Maklervertrag.
Welche weiteren Kosten kommen beim Verkauf auf mich zu?
Typische Nebenkosten des Verkäufers sind: Energieausweis (falls keiner vorliegt, je nach Typ ca. 80–500 €), gegebenenfalls Löschungskosten für eine eingetragene Grundschuld (Notar/Grundbuchamt), eventuell Vorfälligkeitsentschädigung bei laufender Finanzierung – und bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Kauf einer nicht selbst bewohnten Immobilie möglicherweise Spekulationssteuer. Die Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags trägt üblicherweise der Käufer. Wir gehen die Punkte in der Beratung individuell mit Ihnen durch; steuerliche Fragen klärt abschließend Ihr Steuerberater.

Kaufen & Suchen

Wie erfahre ich als Erster von neuen Immobilien?
Über einen kostenlosen Suchauftrag: Sie hinterlegen Objektart, Orte, Budget und Flächenwünsche – und wir stellen Ihnen passende Objekte persönlich vor, oft bevor sie öffentlich inseriert werden. Viele Immobilien im Landkreis wechseln genau so den Eigentümer: diskret über die Käuferdatenbank, ohne je auf einem Portal zu erscheinen. Der Suchauftrag ist unverbindlich und jederzeit kündbar.
Was kostet mich als Käufer die Zusammenarbeit?
Beim Kauf einer von uns vermittelten Immobilie zahlen Sie als Käufer in der Regel 3,57 % inkl. MwSt. Provision – denselben Satz wie der Verkäufer (gesetzliche Teilung nach § 656c BGB). Suchauftrag, Beratung und Besichtigungen sind kostenlos. Bei Mietobjekten zahlen Sie als Mieter gar nichts (Bestellerprinzip).
Welche Unterlagen brauche ich für ein Kaufangebot?
Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank oder ein Eigenkapitalnachweis – das ist die wichtigste Eintrittskarte. Verkäufer entscheiden sich im Landkreis Freising regelmäßig für den Interessenten mit der sichersten Finanzierung, nicht automatisch für das höchste Gebot. Wir sagen Ihnen frühzeitig, welche Nachweise für das konkrete Objekt erwartet werden, damit Sie im entscheidenden Moment handlungsfähig sind.
Kann ich eine Immobilie reservieren lassen?
Eine rechtlich bindende Reservierung gibt es beim Immobilienkauf praktisch nicht – bindend ist erst der notarielle Kaufvertrag. Was wir tun können: den Verkaufsprozess transparent takten, Ihnen verbindliche Fristen nennen und bei ernsthaftem Kaufinteresse mit gesicherter Finanzierung den Notartermin zügig vorbereiten. So entsteht faire Verbindlichkeit für beide Seiten – ohne rechtliche Grauzonen.

Recht, Vertrag & Region

Kann ich einen online geschlossenen Maklervertrag widerrufen?
Ja. Wird der Maklervertrag per E-Mail, Telefon oder über die Website geschlossen (Fernabsatz), haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist formfrei möglich – zusätzlich bieten wir eine elektronische Widerrufsfunktion an: über den Button „Onlinevertrag widerrufen“ (im Footer und auf der Widerrufsseite) können Sie den Widerruf direkt online erklären und erhalten sofort eine Eingangsbestätigung. Alle Details stehen in unserer Widerrufsbelehrung.
Ich habe eine Immobilie geerbt – was jetzt?
Die ersten Schritte: Erbschein beantragen (falls kein notarielles Testament vorliegt), Grundbuchberichtigung anstoßen (innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei), Unterlagen und Zustand der Immobilie erfassen – und bei Erbengemeinschaften früh eine gemeinsame Linie finden. Erst dann stellt sich die Frage: behalten, vermieten oder verkaufen? Eine neutrale Wertermittlung ist dafür die wichtigste Entscheidungsgrundlage – auch fürs Finanzamt. Wir begleiten Erbfälle im Landkreis regelmäßig, auf Wunsch inklusive moderierter Erbenrunde. Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie in unserem Ratgeber.
Brauche ich einen Energieausweis – und welchen?
Ja, der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben (GEG) und muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden; die Kennwerte gehören schon ins Inserat. Es gibt den Verbrauchsausweis (aus den Verbrauchsdaten, günstiger) und den Bedarfsausweis (technische Analyse, bei älteren, unsanierten Gebäuden oft Pflicht). Welcher für Ihr Objekt zulässig ist, prüfen wir – und organisieren die Erstellung, falls keiner vorliegt.
In welchen Orten ist Heinrichs Immobilien aktiv?
In allen 24 Städten und Gemeinden des Landkreises Freising – von der Kreisstadt Freising über Neufahrn, Eching, Hallbergmoos und Moosburg bis in die Hallertau-Gemeinden im Norden. Zu jeder Gemeinde führen wir eine eigene Seite mit Marktdaten und Ortswissen. Unser Ladenbüro finden Sie am Rindermarkt 8 mitten in der Freisinger Altstadt.
Warum ein regionaler Makler statt eines großen Portals oder überregionalen Anbieters?
Weil Ortskenntnis den Preis macht: Wer weiß, wie sich Lerchenfeld von Neustift unterscheidet, was die Nähe zum S-Bahn-Halt in Langenbach wert ist oder wer im Hallertau-Norden Hofstellen kauft, bewertet realistischer und vermarktet gezielter. Heinrichs Immobilien arbeitet seit 2009 ausschließlich im Landkreis Freising – mit persönlicher Betreuung durch den Inhaber und sein festes Team. Dazu kommt Transparenz, die überregionale Anbieter selten bieten: Marktdaten mit Standdatum, Provision in Zahlen und ein öffentlich dokumentierter Prozess.

Grenzgemeinden & Umland

Arbeiten Sie auch außerhalb des Landkreises Freising – in den Grenzgemeinden?
Ja, im direkten Grenzgebiet regelmäßig. Der Landkreis Freising grenzt an sechs Nachbarlandkreise – Erding, München, Dachau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kelheim und Landshut. In Gemeinden nahe der Landkreisgrenze übernehmen wir Verkauf und Bewertung nach kurzer Prüfung von Objekt und Lage – zum Beispiel im Raum Petershausen und Haimhausen (Lkr. Dachau), Unterschleißheim und Garching (Lkr. München), Oberding und Langenpreising (Lkr. Erding), Bruckberg (Lkr. Landshut), Mainburg (Lkr. Kelheim) oder Wolnzach (Lkr. Pfaffenhofen). Vom Freisinger Büro sind das kurze Wege – rufen Sie einfach an, wir sagen Ihnen offen, ob Ihr Ort dazugehört.
Ich möchte in Mainburg, Wolnzach oder Petershausen verkaufen – lohnt sich ein Makler aus Freising?
Häufig ja, denn die Käufer kommen aus derselben Region: Unsere Käuferkartei mit mehreren hundert aktiven Suchprofilen speist sich aus dem gesamten Münchner Norden – und viele Interessenten suchen landkreisübergreifend entlang der Pendlerachsen A9, A92 und der Bahnlinien. Ein Haus in Mainburg konkurriert am Markt eher mit Au in der Hallertau als mit Kelheim, ein Grundstück in Petershausen eher mit Fahrenzhausen als mit Dachau-Stadt. Wer diese Nachfrage kennt, bewertet und vermarktet realistischer. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob wir für Ihren Ort der richtige Partner sind – oder Ihnen ein Kollege vor Ort mehr bringt.
Gibt es Ihre Marktdaten auch für Gemeinden der Nachbarlandkreise?
Der monatlich aktualisierte Marktbericht deckt die 24 Städte und Gemeinden des Landkreises Freising ab. Für Grenzgemeinden der Nachbarlandkreise erstellen wir stattdessen eine individuelle Werteinschätzung mit Vergleichsobjekten aus dem Grenzgebiet – die Preisniveaus der jeweils nächstgelegenen Landkreis-Gemeinde (etwa Fahrenzhausen für den Raum Petershausen oder Au für den Raum Wolnzach) sind dabei eine gute erste Orientierung. Die Bewertung ist wie im Landkreis kostenlos.
Kann ich einen Suchauftrag auch für Orte außerhalb des Landkreises anlegen?
Ja. Im Suchauftrag können Sie neben den 24 Landkreis-Gemeinden auch Umland-Wünsche vermerken – etwa den Erdinger Norden, den Raum Pfaffenhofen-Ost oder die Hallertau über die Landkreisgrenze hinaus. Passende Objekte aus dem Grenzgebiet erreichen uns regelmäßig über unser Netzwerk und Eigentümer, die diskret verkaufen möchten. Der Suchauftrag ist kostenlos und unverbindlich.

Stand: August 2026 · Marktwerte basieren auf IMV-Angebotsdaten (Angebotspreise, keine beurkundeten Kaufpreise) · Steuerliche und rechtliche Hinweise ersetzen keine Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns – wir antworten persönlich, nicht mit Textbausteinen.

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