Heinrichs Immobilien – Wohnen

Vertrag & Provision

Entscheidend ist nicht die Provision. Sondern was Ihnen nach dem Verkauf bleibt.

Unsere Provision beträgt 3,57 % inkl. MwSt. je Partei – transparent, erfolgsabhängig, ohne zusätzliche Vermarktungskosten. Entscheidend ist für uns jedoch nicht, möglichst günstig zu vermitteln, sondern Preisstrategie, Präsentation, Käuferansprache und Verhandlung so zu steuern, dass für Sie ein starkes Verkaufsergebnis entsteht.

inkl. MwSt. je Partei
3,57 %
ohne erfolgreichen Verkauf
0 €
Leistungsumfang für jeden Auftrag
100 %
bestmögliches Verkaufsergebnis
1 Ziel

Die Antwort zuerst: Wir arbeiten mit dem Makler-Alleinauftrag – den Mustervertrag lesen Sie unten in Ruhe nach. Unsere Provision beträgt 3,57 % inkl. MwSt. vom notariellen Kaufpreis, jeweils für Verkäufer und Käufer (§ 656c BGB, hälftige Teilung). Keine Pakete, keine Aufpreise: Jeder Auftraggeber erhält unseren vollständigen Leistungskatalog. Fällig wird die Provision nur im Erfolgsfall. (Stand: August 2026)

Alle enthaltenen Leistungen im Detail →

Was bedeutet ein Provisionsunterschied tatsächlich?

Wer Makler vergleicht, vergleicht meist den Prozentsatz. Aussagekräftiger ist der Blick auf das, was am Ende bei Ihnen ankommt.

Beispiel bei 600.000 € Verkaufspreis:

AnbieterProvision Verkäufer
Makler mit 2,38 % inkl. MwSt.14.280 €
Heinrichs mit 3,57 % inkl. MwSt.21.420 €
Differenz7.140 €

7.140 € entsprechen bei diesem Objekt 1,19 % des Kaufpreises. Bereits ein um gut 1 % höherer erzielter Kaufpreis verändert Ihr Ergebnis also stärker als dieser Provisionsunterschied.

Ein günstigerer Provisionssatz bedeutet deshalb nicht automatisch einen höheren Nettoerlös. Entscheidend sind auch der tatsächlich erzielte Kaufpreis und die Qualität der Verkaufsstrategie.

Was bleibt Ihnen tatsächlich?

750.000 €
200.000 €3.000.000 €
2,38 %
0 %3,57 %
Provision Heinrichs (fix)3,57 %

Provisionsdifferenz (Verkäuferseite)

8.925 €

Notwendiger Mehrerlös zum Ausgleich

1,2 %

Erzielt Heinrichs einen um 1,2 % höheren Kaufpreis, ist der Provisionsunterschied ausgeglichen. Jeder weitere Euro Kaufpreis geht zu 100 % an Sie – abzüglich der prozentualen Provision.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur: Was kostet mein Makler? Sondern: Wem vertraue ich zu, meine Immobilie bestmöglich im Markt zu positionieren und den Kaufpreis professionell zu verhandeln?

Wofür bezahlen Sie eigentlich 3,57 %?

Nicht für ein Inserat. Nicht für Fotos. Und auch nicht dafür, dass wir einen Interessenten zum Notar begleiten.

Sie bezahlen für die Steuerung eines Vermögenswertes, bei dem bereits wenige Prozent Unterschied im Verkaufspreis mehrere Tausend oder Zehntausend Euro ausmachen können.

Deshalb beginnt unsere Arbeit vor der Veröffentlichung:

  1. Markt- und Vergleichsdaten
  2. Preispositionierung
  3. Zielgruppe
  4. individuelle Vermarktungsstrategie
  5. Präsentation
  6. Käuferaktivierung
  7. Besichtigungssteuerung
  8. Verhandlung
  9. Abschluss

Fotos, Video, 3D-Rundgang, Exposé, Portale und Social Media sind dabei Werkzeuge. Welche davon eingesetzt werden, entscheidet die Immobilie – nicht ein Standardpaket.

Günstigere Provision gefunden? Vergleichen Sie nicht nur den Prozentsatz.

1

Welche Preisstrategie wird für meine Immobilie entwickelt?

2

Wie viele passende Käufer können konkret angesprochen werden?

3

Wie wird meine Immobilie für ihre tatsächliche Zielgruppe positioniert?

4

Wie wird mit Kaufangeboten und Preisverhandlungen umgegangen?

Wenn zwei Makler exakt dasselbe Verkaufsergebnis erzielen, ist der günstigere selbstverständlich wirtschaftlicher. Entscheidend ist aber, ob tatsächlich dasselbe Ergebnis erzielt wird.

Zur Einordnung: Unsere Käuferdatenbank umfasst über 775 registrierte, segmentierte Kaufinteressenten im Landkreis Freising. Seit 2009 haben wir mehr als 1.180 Immobilien vermittelt.

Wie hoch ist die Provision genau?

Provisionssätze im Überblick – gültig für Aufträge im Landkreis Freising.

AuftragsartVerkäuferKäufer
Verkauf Haus / Wohnung3,57 % inkl. MwSt.3,57 % inkl. MwSt.
Verkauf Grundstück / Gewerbe / Agrarnach Vereinbarung (freie Provisionsgestaltung)

Wer zahlt die Provision?

Seit dem 23.12.2020 regelt § 656c BGB die Teilung beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Der Käufer trägt höchstens den gleichen Anteil wie der Verkäufer. Bei uns heißt das hälftige Teilung – gleiche Konditionen für beide Seiten.

Wann fällt keine Provision an?

Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt – unabhängig vom Aufwand. Auch Bewertung und Ersteinschätzung sind immer kostenlos. Fällig wird die Provision ausschließlich mit der notariellen Beurkundung.

Was Heinrichs konkret übernimmt

3,57 % – weil wir Verantwortung für den gesamten Verkaufsprozess übernehmen. Dafür stehen uns diese Leistungen zur Verfügung:

  • Fundierte Objekteinwertung mit Vergleichswerten aus dem Landkreis Freising
  • Beschaffung aller Verkaufsunterlagen (Grundbuch, Energieausweis, Flurkarte u. a.)
  • Professionelle Fotografie, Grundrissoptimierung und Exposé als Hochglanzbroschüre
  • Virtueller 3D-Rundgang für Ihre Immobilie
  • Vermarktung über Portale, eigene Käuferdatenbank und regionales Netzwerk
  • Vorqualifizierung der Interessenten inkl. Bonitätsprüfung
  • Organisation und Durchführung aller Besichtigungen
  • Preisverhandlung in Ihrem Interesse
  • Abstimmung des Kaufvertrags mit dem Notariat, Begleitung zum Notartermin
  • Dokumentierte Objektübergabe mit Protokoll
  • Wöchentliches Verkäufer-Reporting über alle Aktivitäten

Mehr zu einzelnen Leistungen: Objekteinwertung · Grundrissoptimierung · 3D-Rundgänge · Hochglanz-Exposé

Der Vertrag

Der Makler-Alleinauftrag – klar geregelt, nichts versteckt

Ein Makler, voller Einsatz, klare Verantwortung: Nur mit dem Alleinauftrag können wir von Tag eins in Fotografie, 3D-Rundgang, Exposé und aktive Käuferansprache investieren – und Ihnen jeden Freitag Rechenschaft ablegen. Parallel angebotene Immobilien wirken am Markt schnell „verbrannt“ und erzielen nachweislich schlechtere Preise.

Nur 6 Wochen Laufzeit

Maximal 6 Wochen statt branchenüblicher 6–12 Monate – danach automatische Verlängerung immer nur um weitere 6 Wochen. Sie haben es in der Hand.

14 Tage Widerruf

Bei Online-Abschluss gilt das gesetzliche Widerrufsrecht – der Widerruf ist bei uns jederzeit online möglich.

Nur im Erfolgsfall

Keine Vorauszahlungen, keine Aufwandspauschalen. Die Provision wird erst mit dem Notarvertrag fällig.

Alles schriftlich

Leistungskatalog, Provision und Laufzeit stehen eindeutig im Vertrag – keine mündlichen Nebenabreden nötig.

Der Unterschied auf einen Blick

Dieselben 6 Monate – zweimal ganz anders.

Tippen Sie sich durch die vier Fenster: So oft entscheiden Sie bei uns in 6 Monaten – und so lange binden Sie sich beim branchenüblichen Vertrag.

Bei Heinrichs4 Entscheidungspunkte

✓ = Ihr Entscheidungspunkt: weiter, anpassen oder beenden – die Verlängerung läuft automatisch immer nur um weitere 6 Wochen.

Woche 1–6 · Fenster 1 von 4

Volle Vermarktung ab Tag 1

Preisstrategie, professionelle Fotos, Exposé, Portale und der Abgleich mit unserer Käuferkartei starten sofort – die ersten Besichtigungen laufen. Unser Ziel: Ihr Verkauf entscheidet sich in diesem ersten Fenster.

Am Ende: Entscheidungspunkt 1 – Sie sagen, ob es weitergeht. Ohne Begründung, ohne Diskussion.

Branchenüblich0 Entscheidungspunkte

6 Monate gebunden – egal, was passiert

Häufig sogar 12 Monate – ein Ausstieg ist meist erst zum Laufzeitende möglich.

4× Ihre Entscheidung statt 0×. Wer jede sechste Woche liefern muss, arbeitet anders als jemand, der Sie ein halbes Jahr sicher hat.

Vorschau des Mustervertrags Makler-Allein-Auftrag (Seite 1 von 3)

Zum Nachlesen

Unser Mustervertrag – vorab in Ruhe prüfen

Der vollständige Makler-Allein-Auftrag (3 Seiten) als PDF: Leistungsumfang, Provision, Laufzeit und Widerruf – kein Kleingedrucktes, das Sie erst beim Termin sehen.

Mustervertrag als PDF öffnen

Wird live aus unserem Vertragssystem geladen – immer die aktuelle Fassung. Maßgeblich ist der individuell vereinbarte Vertrag.

Neu

Auftrag bequem online erteilen

  1. 1Eigentümer-DatenName, Kontakt, Anschrift – auf Wunsch mit 2. Eigentümer
  2. 2Objekt-DatenArt, Adresse, Wohnfläche und Ihre Preisvorstellung
  3. 3Prüfen & absendenZusammenfassung ansehen, Datenschutz bestätigen – fertig

Wir prüfen Ihre Angaben persönlich, geben den Vertrag frei – und Sie unterschreiben rechtsgültig digital per Signatur-Link in Ihrer E-Mail.

Maklerauftrag online vorbereiten →

Öffnet unser sicheres Auftragsformular (makler.studio) in einem neuen Tab. Lieber persönlich? Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen zu Vertrag & Provision

Wann muss ich die Provision bezahlen?
Die Provision wird erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällig – also ausschließlich im Erfolgsfall. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.
Ist die Provision verhandelbar?
Für den klassischen Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen arbeiten wir grundsätzlich mit 3,57 % inkl. MwSt. je Partei – dafür erhält jeder Auftraggeber den vollständigen Leistungsumfang. Bei besonderen Objektarten oder Verkaufskonstellationen – etwa Grundstücken, Gewerbe- und Agrarflächen oder außergewöhnlichen Objekten – kann eine individuelle Vereinbarung sinnvoll sein. Entscheidend ist für uns, dass Leistungsumfang, Verantwortung und Vergütung von Anfang an transparent vereinbart sind.
Lohnt sich ein günstigerer Makler?
Das hängt vom Ergebnis ab, nicht vom Prozentsatz. Ein Provisionsunterschied von rund 1 % entspricht etwa 1 % des Kaufpreises. Erzielt ein Makler durch Preisstrategie, Käuferansprache und Verhandlung einen entsprechend höheren Kaufpreis, ist der Unterschied ausgeglichen – jeder weitere Euro geht an den Verkäufer. Vergleichen Sie deshalb Verkaufsstrategie und Leistungsumfang, nicht nur den Satz.
Wer zahlt die Provision – Käufer oder Verkäufer?
Seit dem 23.12.2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die hälftige Teilung (§ 656c BGB): Verkäufer und Käufer tragen jeweils den gleichen Anteil – bei uns je 3,57 % inkl. MwSt. Der Käufer zahlt nie mehr als der Verkäufer.
Fallen bei der Bewertung Kosten an?
Nein. Die Ersteinschätzung und die ausführliche Marktwertermittlung im Rahmen eines Verkaufsauftrags sind für Eigentümer im Landkreis Freising kostenlos und unverbindlich.
Warum ein Makler-Alleinauftrag – und kein einfacher Auftrag?
Beim Alleinauftrag vermarktet ein einziger Makler Ihre Immobilie – dafür mit vollem Einsatz: Wir investieren von Tag eins in professionelle Fotos, 3D-Rundgang, Hochglanz-Exposé und aktive Käuferansprache, weil wir wissen, dass sich dieser Aufwand für beide Seiten lohnt. Bieten mehrere Makler dieselbe Immobilie parallel an, wirkt sie am Markt schnell wie ein Ladenhüter und erzielt nachweislich schlechtere Preise.
Wie lange läuft der Vertrag – und wie komme ich wieder heraus?
Maximal 6 Wochen – das ist unser Leistungsversprechen. Statt der branchenüblichen Bindung von 6 bis 12 Monaten läuft unser Alleinauftrag zunächst nur 6 Wochen und verlängert sich danach automatisch immer nur um weitere 6 Wochen – Sie behalten als Verkäufer jederzeit die Kontrolle. Wird der Vertrag online oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, haben Verbraucher zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht – der Online-Widerruf ist bei uns jederzeit über die Website möglich.

Stand: August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist der individuelle Maklervertrag.

Lassen Sie uns über Ihre Verkaufsstrategie sprechen.

Kostenlose Einwertung, klare Preisempfehlung, individueller Vermarktungsplan – danach entscheiden Sie in Ruhe.

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