Heinrichs Immobilien – Wohnen

Leistung im Detail

Objekteinwertung: was Ihre Immobilie wirklich wert ist

Die Antwort zuerst: Jede Immobilie ist ein Unikat – hundertprozentig identische Vergleichswerte gibt es nicht. Deshalb erhalten Sie von uns eine schriftliche, begründete Objekteinwertung mit echten Vergleichsfällen aus dem Landkreis Freising: als kostenlose Ersteinschätzung vorab, als ausführliche Einwertung automatisch in jedem Verkaufsauftrag. (Stand: Juli 2026)

Die drei amtlichen Bewertungsverfahren – verständlich erklärt

Vergleichswertverfahren

Ihr Objekt wird mit tatsächlich erzielten Preisen ähnlicher Immobilien verglichen. Der Standard für Wohnungen und Häuser – sofern genug echte Vergleichsfälle existieren. Genau hier hilft unsere Verkaufspraxis im Landkreis.

Ertragswertverfahren

Maßgeblich ist, was die Immobilie erwirtschaftet: Mieten, Bewirtschaftungskosten, Bodenwert. Das Verfahren der Wahl für vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Kapitalanlagen.

Sachwertverfahren

Bewertet wird, was der Wiederaufbau kosten würde: Herstellungskosten plus Bodenwert, minus Alterswertminderung. Sinnvoll bei selbstgenutzten Objekten ohne Vergleichsfälle – bildet den Markt aber nur eingeschränkt ab.

Wichtig: Ein Vollgutachten nach diesen Verfahren brauchen Sie vor allem für gerichtsfeste Zwecke (Scheidung, Erbauseinandersetzung, Finanzamt). Für die Kaufpreisfindung beim Verkauf zählt die marktorientierte Einwertung – zügig, treffsicher und an dem ausgerichtet, was Käufer hier tatsächlich zahlen.

Wer sollte Ihre Immobilie bewerten?

Eigentümer

  • Kenntnis der Lage
  • Markt- und Fachkenntnis
  • Objektive Einschätzung

Sachverständiger

  • Markt- und Fachkenntnis
  • Objektive Einschätzung
  • Hohe Gutachterkosten (oft 1.500–3.000 €+)

Ihr regionaler Makler

  • Markt- und Fachkenntnis
  • Objektive Einschätzung
  • Kenntnis der Lage

Diese Unterlagen helfen bei der Bewertung

  • Flächenangaben: Wohn-, Nutz- und Grundstücksfläche
  • Baujahr sowie Jahreszahlen von Sanierungen und Modernisierungen
  • Pläne, Urkunden, Berechnungen – bei vermieteten Objekten auch Mietdaten
  • Fehlt etwas? Wir beschaffen fehlende Unterlagen, z. B. bei Behörden

Vier Dinge, die Eigentümer beachten sollten

  1. Legen Sie vorab einen Mindestpreis und einen Angebotspreis fest – getrennt voneinander.
  2. Hören Sie beim Kaufpreis nicht zu sehr auf Nachbarn und Hörensagen.
  3. Ein Liebhaberpreis lässt sich nicht berechnen – nur der Markt kann ihn bestätigen.
  4. Liegt der Wert eher im Grundstück als im Haus, lohnt eine Bebauungsanalyse – auch die gehört zu unserem Katalog.

Häufige Fragen zur Objekteinwertung

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Wissen, was realistisch ist – bevor Sie entscheiden

Rufen Sie an (08161 185 1360) oder fordern Sie die kostenlose Ersteinschätzung an – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

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