Leistung im Detail
Objekteinwertung: was Ihre Immobilie wirklich wert ist
Die Antwort zuerst: Jede Immobilie ist ein Unikat – hundertprozentig identische Vergleichswerte gibt es nicht. Deshalb erhalten Sie von uns eine schriftliche, begründete Objekteinwertung mit echten Vergleichsfällen aus dem Landkreis Freising: als kostenlose Ersteinschätzung vorab, als ausführliche Einwertung automatisch in jedem Verkaufsauftrag. (Stand: Juli 2026)
Die drei amtlichen Bewertungsverfahren – verständlich erklärt
Vergleichswertverfahren
Ihr Objekt wird mit tatsächlich erzielten Preisen ähnlicher Immobilien verglichen. Der Standard für Wohnungen und Häuser – sofern genug echte Vergleichsfälle existieren. Genau hier hilft unsere Verkaufspraxis im Landkreis.
Ertragswertverfahren
Maßgeblich ist, was die Immobilie erwirtschaftet: Mieten, Bewirtschaftungskosten, Bodenwert. Das Verfahren der Wahl für vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Kapitalanlagen.
Sachwertverfahren
Bewertet wird, was der Wiederaufbau kosten würde: Herstellungskosten plus Bodenwert, minus Alterswertminderung. Sinnvoll bei selbstgenutzten Objekten ohne Vergleichsfälle – bildet den Markt aber nur eingeschränkt ab.
Wichtig: Ein Vollgutachten nach diesen Verfahren brauchen Sie vor allem für gerichtsfeste Zwecke (Scheidung, Erbauseinandersetzung, Finanzamt). Für die Kaufpreisfindung beim Verkauf zählt die marktorientierte Einwertung – zügig, treffsicher und an dem ausgerichtet, was Käufer hier tatsächlich zahlen.
Wer sollte Ihre Immobilie bewerten?
Eigentümer
- Kenntnis der Lage
- Markt- und Fachkenntnis
- Objektive Einschätzung
Sachverständiger
- Markt- und Fachkenntnis
- Objektive Einschätzung
- Hohe Gutachterkosten (oft 1.500–3.000 €+)
Ihr regionaler Makler
- Markt- und Fachkenntnis
- Objektive Einschätzung
- Kenntnis der Lage
Diese Unterlagen helfen bei der Bewertung
- Flächenangaben: Wohn-, Nutz- und Grundstücksfläche
- Baujahr sowie Jahreszahlen von Sanierungen und Modernisierungen
- Pläne, Urkunden, Berechnungen – bei vermieteten Objekten auch Mietdaten
- Fehlt etwas? Wir beschaffen fehlende Unterlagen, z. B. bei Behörden
Vier Dinge, die Eigentümer beachten sollten
- Legen Sie vorab einen Mindestpreis und einen Angebotspreis fest – getrennt voneinander.
- Hören Sie beim Kaufpreis nicht zu sehr auf Nachbarn und Hörensagen.
- Ein Liebhaberpreis lässt sich nicht berechnen – nur der Markt kann ihn bestätigen.
- Liegt der Wert eher im Grundstück als im Haus, lohnt eine Bebauungsanalyse – auch die gehört zu unserem Katalog.
Häufige Fragen zur Objekteinwertung
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Wissen, was realistisch ist – bevor Sie entscheiden
Rufen Sie an (08161 185 1360) oder fordern Sie die kostenlose Ersteinschätzung an – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.