Leistung im Detail
Objekteinwertung: was Ihre Immobilie wirklich wert ist
Die Antwort zuerst: Jede Immobilie ist ein Unikat – hundertprozentig identische Vergleichswerte gibt es nicht. Deshalb erhalten Sie von uns eine schriftliche, begründete Objekteinwertung mit echten Vergleichsfällen aus dem Landkreis Freising: als kostenlose Ersteinschätzung vorab, als ausführliche Einwertung automatisch in jedem Verkaufsauftrag. (Stand: Juli 2026)
Die drei amtlichen Bewertungsverfahren – verständlich erklärt
Vergleichswertverfahren
Ihr Objekt wird mit tatsächlich erzielten Preisen ähnlicher Immobilien verglichen. Der Standard für Wohnungen und Häuser – sofern genug echte Vergleichsfälle existieren. Genau hier hilft unsere Verkaufspraxis im Landkreis.
Ertragswertverfahren
Maßgeblich ist, was die Immobilie erwirtschaftet: Mieten, Bewirtschaftungskosten, Bodenwert. Das Verfahren der Wahl für vermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Kapitalanlagen.
Sachwertverfahren
Bewertet wird, was der Wiederaufbau kosten würde: Herstellungskosten plus Bodenwert, minus Alterswertminderung. Sinnvoll bei selbstgenutzten Objekten ohne Vergleichsfälle – bildet den Markt aber nur eingeschränkt ab.
Wichtig: Ein Vollgutachten nach diesen Verfahren brauchen Sie vor allem für gerichtsfeste Zwecke (Scheidung, Erbauseinandersetzung, Finanzamt). Für die Kaufpreisfindung beim Verkauf zählt die marktorientierte Einwertung – zügig, treffsicher und an dem ausgerichtet, was Käufer hier tatsächlich zahlen.
Wer sollte Ihre Immobilie bewerten?
Eigentümer
- Kenntnis der Lage
- Markt- und Fachkenntnis
- Objektive Einschätzung
Sachverständiger
- Markt- und Fachkenntnis
- Objektive Einschätzung
- Hohe Gutachterkosten (oft 1.500–3.000 €+)
Ihr regionaler Makler
- Markt- und Fachkenntnis
- Objektive Einschätzung
- Kenntnis der Lage
Diese Unterlagen helfen bei der Bewertung
- Flächenangaben: Wohn-, Nutz- und Grundstücksfläche
- Baujahr sowie Jahreszahlen von Sanierungen und Modernisierungen
- Pläne, Urkunden, Berechnungen – bei vermieteten Objekten auch Mietdaten
- Fehlt etwas? Wir beschaffen fehlende Unterlagen, z. B. bei Behörden
Vier Dinge, die Eigentümer beachten sollten
- Legen Sie vorab einen Mindestpreis und einen Angebotspreis fest – getrennt voneinander.
- Hören Sie beim Kaufpreis nicht zu sehr auf Nachbarn und Hörensagen.
- Ein Liebhaberpreis lässt sich nicht berechnen – nur der Markt kann ihn bestätigen.
- Liegt der Wert eher im Grundstück als im Haus, lohnt eine Bebauungsanalyse – auch die gehört zu unserem Katalog.
Häufige Fragen zur Objekteinwertung
Warum ist eine Objekteinwertung vor dem Verkauf so wichtig?
Welche amtlichen Bewertungsverfahren gibt es?
Wann brauche ich ein Vollgutachten vom Sachverständigen?
Warum ist ein amtliches Verfahren nicht automatisch marktgerecht?
Was kostet die Objekteinwertung bei Heinrichs Immobilien?
Verwandte Leistungen
Wissen, was realistisch ist – bevor Sie entscheiden
Rufen Sie an (08161 185 1360) oder fordern Sie die kostenlose Ersteinschätzung an – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.