Heinrichs Immobilien – Wohnen

Themen-Welt Erbschaft

Immobilie geerbt – und jetzt?

Ein Erbfall bringt Trauer, Papierkram und große Entscheidungen zusammen. Wir begleiten Erben und Erbengemeinschaften im Landkreis Freising mit klaren Zahlen, neutraler Moderation und einem Prozess, der Ruhe in die Situation bringt.

Erste Orientierung
kostenlos
Marktwertermittlung
schriftlich
Erfahrung
370+ Verkäufe
Klassisches Einfamilienhaus mit Garten – geerbte Immobilie im Landkreis Freising

Kennen Sie eine dieser Situationen?

Die Erbengemeinschaft ist sich nicht einig

Einer will verkaufen, eine will vermieten, der Dritte meldet sich nicht. Ohne neutrale Wertbasis dreht sich die Diskussion im Kreis.

Erbschein, Grundbuch, Fristen – wo anfangen?

Nachlassgericht, Grundbuchberichtigung, Meldung ans Finanzamt: Die Formalitäten kommen alle gleichzeitig – mitten in der Trauer.

Was ist das Haus überhaupt wert?

Für Erbauseinandersetzung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer brauchen Sie eine belastbare Zahl – nicht das Bauchgefühl der Nachbarn.

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Jede Option hat Folgen für Steuern, Unterhalt und Familienfrieden. Eine gute Entscheidung braucht Zahlen statt Vermutungen.

Ein Haus voller Erinnerungen

Hausrat, persönliche Gegenstände, Entrümpelung: Die praktische Seite des Abschieds ist oft die schwerste – wir koordinieren behutsam.

So begleiten wir Erben – in vier Schritten

  1. Erste Orientierung

    Wir sichten mit Ihnen Unterlagen und Grundbuchstand, erklären die nächsten Formal-Schritte und erstellen eine kostenlose Ersteinschätzung als gemeinsame Gesprächsbasis.

  2. Alle an einen Tisch

    Bei Erbengemeinschaften moderieren wir das Gespräch mit einer neutralen, schriftlichen Marktwertermittlung – häufig der Schlüssel, der Blockaden löst.

  3. Entscheidung mit Zahlen

    Behalten, vermieten oder verkaufen? Wir rechnen die Szenarien durch – inklusive realistischer Mieterwartung und Verkaufserlös nach unserem Preis-Atlas.

  4. Diskrete Abwicklung

    Wenn der Verkauf die richtige Lösung ist: kompletter Fahrplan von Unterlagen über Vermarktung bis Übergabe – auf Wunsch inklusive Koordination der Haushaltsauflösung.

Wissen für Erben

Aus der Verkaufspraxis · kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung

Erbschein & Grundbuchberichtigung

Wann Sie einen Erbschein brauchen, wann das notarielle Testament reicht – und warum die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren gebührenfrei ist.

Erbschaftsteuer & Freibeträge

Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil: Die Freibeträge entscheiden, ob Steuer anfällt. Ein realistischer Marktwert verhindert überhöhte Finanzamt-Ansätze.

Erbengemeinschaft: Wege aus der Blockade

Von der einvernehmlichen Auseinandersetzung bis zur Teilungsversteigerung als teuerstem letzten Ausweg – und wie Sie ihn vermeiden.

Pflichtteil & Auszahlung von Miterben

Wie der Immobilienwert Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche bestimmt – und welche Rolle eine dokumentierte Marktwertermittlung dabei spielt.

Geerbt: vermieten oder verkaufen?

Rendite, Rücklagen, Verwaltungsaufwand und Spekulationsfrist im ehrlichen Vergleich – mit Zahlen aus dem Landkreis Freising.

Bedarfsbewertung des Finanzamts

Das Finanzamt bewertet pauschal – oft zu hoch. Ein nachgewiesener niedrigerer Verkehrswert kann die Steuerlast erheblich senken.

Kostenloser Leitfaden

Erben-Checkliste: Die ersten 10 Schritte nach dem Erbfall

Kompakt auf zwei Seiten: Fristen, Unterlagen, Zuständigkeiten – und die Fragen, die Sie sich als Erbengemeinschaft früh stellen sollten. Persönlich zusammengestellt, kostenlos per E-Mail.

  • Persönlich zusammengestellt von Andreas Heinrichs
  • Kostenlos und unverbindlich per E-Mail
  • Ihre Daten bleiben bei uns – keine Weitergabe

Fordern Sie den Leitfaden über das Formular an – wir senden ihn Ihnen persönlich zu und beantworten erste Fragen gleich mit.

Erben-Checkliste: Die ersten 10 Schritte nach dem Erbfall

Kurz Name und E-Mail hinterlassen – Sie erhalten den Leitfaden innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, unverbindlich und diskret.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Keine Weitergabe an Dritte. Kommt dabei ein Maklervertrag im Fernabsatz zustande, steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu – alle Details und das Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Häufige Fragen

Wie schnell müssen wir uns nach dem Erbfall entscheiden?
Seltener als gedacht sofort: Wichtig sind zunächst die Ausschlagungsfrist (6 Wochen, wenn Schulden zu befürchten sind) und die Anzeige beim Finanzamt (3 Monate). Für die Frage Behalten/Vermieten/Verkaufen dürfen Sie sich Zeit nehmen – eine leerstehende Immobilie kostet allerdings laufend Geld (Heizung, Versicherung, Pflege). Eine frühe Werteinschätzung schafft Ruhe, verpflichtet aber zu nichts.
Was, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
Dann hilft zuerst eine neutrale, schriftliche Marktwertermittlung als gemeinsame Faktenbasis – in unserer Erfahrung löst das die meisten Blockaden. Gelingt keine Einigung, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung; sie erzielt aber häufig deutlich weniger als ein freihändiger Verkauf und zerstört oft den Familienfrieden. Wir moderieren, bevor es so weit kommt.
Brauchen wir einen Erbschein, um zu verkaufen?
Nicht immer: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht das in der Regel für die Grundbuchberichtigung. Ohne notarielle Verfügung ist meist ein Erbschein nötig. Wir klären das früh mit Grundbuchamt und Notariat, damit der Verkauf später nicht stockt. (Hinweis: keine Rechtsberatung – im Zweifel bespricht das Ihr Notar.)
Fällt Erbschaftsteuer an, wenn wir das Haus verkaufen?
Die Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Nachlasses und Ihren Freibeträgen ab (z. B. 400.000 € je Kind und Elternteil), nicht vom Verkauf selbst. Wichtig: Das Finanzamt bewertet pauschal – ein dokumentierter niedrigerer Verkehrswert kann die Steuer senken. Für Ihre konkrete Situation ist der Steuerberater die richtige Adresse; wir liefern die belastbare Wertermittlung dazu.
Was kostet Ihre Begleitung für Erben?
Ersteinschätzung, Erbengemeinschafts-Gespräch und Marktwertermittlung im Rahmen eines Verkaufsauftrags sind kostenlos. Verkaufen wir Ihre Immobilie, gilt unsere übliche Provision von 3,57 % inkl. MwSt. je Partei – fällig nur im notariell beurkundeten Erfolgsfall.

Allgemeine Informationen aus der Vermarktungspraxis – kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.

Lieber direkt sprechen?

Andreas Heinrichs ist persönlich erreichbar – vertraulich und ohne Verpflichtung.

08161 185 1360

Kostenloses eBook · Kostenloses eBook

Die geerbte Immobilie

Der Praxis-Leitfaden für Erben im Landkreis Freising

  • Die kritischen Fristen: was sofort zählt – und was warten darf
  • Erbengemeinschaft ohne Streit: die 3 Wege zur Einigung
  • Erbschaftsteuer verstehen: Freibeträge, Familienheim, Bedarfswert
  • Behalten, vermieten oder verkaufen – die Entscheidungsmatrix

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Der erste Schritt: Klarheit über den Wert

Kostenlose, schriftliche Ersteinschätzung für Ihre geerbte Immobilie – als neutrale Basis für alles Weitere.

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