Heinrichs Immobilien – Wohnen
Kündbar · rein erfolgsbasiert

Maklervertrag: Laufzeit, Kündigung und was drinstehen muss

6 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Von Andreas Heinrichs

Die Antwort in drei Sätzen

Ein seriöser Maklervertrag regelt schriftlich die Leistungen, die Provision samt Fälligkeit, die Laufzeit und Ihre Kündigungsmöglichkeiten – seit 2020 ist für Wohnimmobilien mindestens die Textform gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Bei Heinrichs Immobilien arbeiten Sie mit einem kündbaren, rein erfolgsbasierten Alleinauftrag: Die Provision wird erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällig, Vorkosten oder Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.

Transparenz-Hinweis: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte. Diese Seite erklärt die Grundlagen aus der Verkaufspraxis – rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die drei Vertragsarten im Vergleich

Nicht jeder Maklervertrag ist gleich – die Unterschiede entscheiden über Engagement und Ergebnis:

VertragsartWas giltFür wen sinnvoll
Einfacher MaklerauftragMehrere Makler parallel möglich, keiner muss aktiv werdenPraktisch für niemanden – niemand investiert richtig
AlleinauftragEin Makler, der aktiv vermarkten muss; Eigenverkauf bleibt erlaubtVerkäufer mit eigenem Kaufinteressenten in Aussicht
Qualifizierter AlleinauftragEin Makler, alle Interessenten laufen über ihn – volle Investition in Ihr ObjektDer Standard für einen professionell geführten Verkauf

Das muss im Vertrag stehen

Konkrete Leistungsbeschreibung (Bewertung, Exposé, Vermarktungswege, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlungsführung), Provisionshöhe mit Fälligkeit, Laufzeit und Kündigungsregeln sowie – bei Vertragsschluss per E-Mail oder telefonisch – die gesetzliche Widerrufsbelehrung mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Fehlt die Widerrufsbelehrung, riskiert der Makler seine gesamte Provision. Mündliche Nebenabsprachen gehören schriftlich in den Vertrag.

So arbeiten wir: das Heinrichs-Modell

Qualifizierter Alleinauftrag mit fairer Kündigungsmöglichkeit, rein erfolgsbasiert: Die Provision entsteht erst beim Notartermin. Kein Aufwandsersatz, keine Vorkosten, keine Marketingpauschalen – wenn wir nicht verkaufen, haben Sie uns nichts bezahlt. Von Aufwandsentschädigungs-Modellen halten wir grundsätzlich nichts: Sie bestrafen ausgerechnet vorsichtige Eigentümer und passen nicht zu ehrlicher Maklerarbeit.

Zur Ehrlichkeit gehört auch die übliche Umgehungsklausel, in Klartext erklärt: Kauft jemand Ihre Immobilie kurz nach Vertragsende, den nachweislich wir als Interessenten vermittelt haben, bleibt die Provision fällig. Das schützt vor dem gezielten Umgehen des Maklers – ehrliche Verkäufer kostet diese Klausel keinen Cent.

Woran Sie unseriöse Verträge erkennen

Vorsicht bei: Vorkosten oder „Marketingpauschalen" unabhängig vom Erfolg, automatischen Verlängerungen über viele Monate ohne Ausstieg, Provisionsansprüchen schon bei „Nachweis" ohne echten Verkauf, und Verträgen ohne konkrete Leistungsbeschreibung. Ein Makler, der von seiner Arbeit überzeugt ist, braucht keine Klauseln, die Sie einsperren.

Ein ehrliches Wort

Ein Alleinauftrag ist kein Geschenk an den Makler, sondern ein Leistungsversprechen des Maklers an Sie. Verlangen Sie konkrete Zusagen: Welche Vermarktungsschritte, in welchem Zeitraum, mit welchem Reporting? Wer darauf keine klare Antwort gibt, hat Ihren Auftrag nicht verdient – das gilt auch für uns.

— Andreas Heinrichs, Inhaber

Häufige Fragen dazu

Kann ich den Maklervertrag kündigen?
Ja. Unser Alleinauftrag ist fair kündbar – die Bedingungen stehen transparent im Vertrag und erklären wir Ihnen vor der Unterschrift.
Was passiert, wenn ich selbst einen Käufer finde?
Beim qualifizierten Alleinauftrag leiten Sie den Interessenten an uns weiter – wir übernehmen Prüfung und Abwicklung. Sprechen Sie eine solche Konstellation am besten vor Vertragsschluss offen an.
Muss der Maklervertrag schriftlich sein?
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser ist mindestens die Textform (z. B. E-Mail) gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Verträge sind hier unwirksam.
Darf der Makler eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Nur echte, nachgewiesene Aufwendungen und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung – pauschale Aufwandsklauseln sind rechtlich heikel. Wir arbeiten grundsätzlich ohne.
Was ist eine Umgehungsklausel?
Sie sichert die Provision, wenn ein vom Makler nachgewiesener Interessent kurz nach Vertragsende „am Makler vorbei" kauft. Für ehrliche Verkäufer hat sie keine praktische Auswirkung.

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