Maklervertrag: Laufzeit, Kündigung und was drinstehen muss
6 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Von Andreas Heinrichs
Die Antwort in drei Sätzen
Ein seriöser Maklervertrag regelt schriftlich die Leistungen, die Provision samt Fälligkeit, die Laufzeit und Ihre Kündigungsmöglichkeiten – seit 2020 ist für Wohnimmobilien mindestens die Textform gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Bei Heinrichs Immobilien arbeiten Sie mit einem kündbaren, rein erfolgsbasierten Alleinauftrag: Die Provision wird erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällig, Vorkosten oder Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.
Transparenz-Hinweis: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte. Diese Seite erklärt die Grundlagen aus der Verkaufspraxis – rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die drei Vertragsarten im Vergleich
Nicht jeder Maklervertrag ist gleich – die Unterschiede entscheiden über Engagement und Ergebnis:
| Vertragsart | Was gilt | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| Einfacher Maklerauftrag | Mehrere Makler parallel möglich, keiner muss aktiv werden | Praktisch für niemanden – niemand investiert richtig |
| Alleinauftrag | Ein Makler, der aktiv vermarkten muss; Eigenverkauf bleibt erlaubt | Verkäufer mit eigenem Kaufinteressenten in Aussicht |
| Qualifizierter Alleinauftrag | Ein Makler, alle Interessenten laufen über ihn – volle Investition in Ihr Objekt | Der Standard für einen professionell geführten Verkauf |
Das muss im Vertrag stehen
Konkrete Leistungsbeschreibung (Bewertung, Exposé, Vermarktungswege, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlungsführung), Provisionshöhe mit Fälligkeit, Laufzeit und Kündigungsregeln sowie – bei Vertragsschluss per E-Mail oder telefonisch – die gesetzliche Widerrufsbelehrung mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Fehlt die Widerrufsbelehrung, riskiert der Makler seine gesamte Provision. Mündliche Nebenabsprachen gehören schriftlich in den Vertrag.
So arbeiten wir: das Heinrichs-Modell
Qualifizierter Alleinauftrag mit fairer Kündigungsmöglichkeit, rein erfolgsbasiert: Die Provision entsteht erst beim Notartermin. Kein Aufwandsersatz, keine Vorkosten, keine Marketingpauschalen – wenn wir nicht verkaufen, haben Sie uns nichts bezahlt. Von Aufwandsentschädigungs-Modellen halten wir grundsätzlich nichts: Sie bestrafen ausgerechnet vorsichtige Eigentümer und passen nicht zu ehrlicher Maklerarbeit.
Zur Ehrlichkeit gehört auch die übliche Umgehungsklausel, in Klartext erklärt: Kauft jemand Ihre Immobilie kurz nach Vertragsende, den nachweislich wir als Interessenten vermittelt haben, bleibt die Provision fällig. Das schützt vor dem gezielten Umgehen des Maklers – ehrliche Verkäufer kostet diese Klausel keinen Cent.
Woran Sie unseriöse Verträge erkennen
Vorsicht bei: Vorkosten oder „Marketingpauschalen" unabhängig vom Erfolg, automatischen Verlängerungen über viele Monate ohne Ausstieg, Provisionsansprüchen schon bei „Nachweis" ohne echten Verkauf, und Verträgen ohne konkrete Leistungsbeschreibung. Ein Makler, der von seiner Arbeit überzeugt ist, braucht keine Klauseln, die Sie einsperren.
Ein ehrliches Wort
Ein Alleinauftrag ist kein Geschenk an den Makler, sondern ein Leistungsversprechen des Maklers an Sie. Verlangen Sie konkrete Zusagen: Welche Vermarktungsschritte, in welchem Zeitraum, mit welchem Reporting? Wer darauf keine klare Antwort gibt, hat Ihren Auftrag nicht verdient – das gilt auch für uns.
— Andreas Heinrichs, Inhaber
Häufige Fragen dazu
Kann ich den Maklervertrag kündigen?
Was passiert, wenn ich selbst einen Käufer finde?
Muss der Maklervertrag schriftlich sein?
Darf der Makler eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Was ist eine Umgehungsklausel?
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