Heinrichs Immobilien – Wohnen

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Was kostet der Verkauf? Wie lange dauert er? Wann bleibt er steuerfrei? Hier beantworten wir die häufigsten Eigentümer-Fragen – Antwort zuerst, mit Zahlen aus der Verkaufspraxis im Landkreis Freising. Und mit einem ehrlichen Wort dazu, wann Sie uns gar nicht brauchen.

Kosten & Steuern

3,57 % inkl. MwSt. · nur bei ErfolgWas kostet der Immobilienverkauf mit Makler?Beim Verkauf mit Heinrichs Immobilien zahlen Verkäufer im Landkreis Freising marktübliche 3,57 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis – ausschließlich im Erfolgsfall beim Notartermin. Ohne Verkauf entstehen keine Kosten, keine Aufwandsentschädigung, keine Vorleistung. Dazu kommen für Verkäufer nur wenige Nebenkosten wie der Energieausweis und gegebenenfalls die Löschung alter Grundschulden. 5 Min.Antwort lesen 10 Jahre · § 23 EStGSpekulationsfrist bei Immobilien: Wann ist der Verkauf steuerfrei?Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen – maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge (§ 23 EStG). Unabhängig davon bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Bei geerbten Immobilien übernehmen Sie die bereits laufende Frist des Erblassers. 6 Min.Antwort lesen 0 € bei Eigennutzung möglichWelche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?Für private Verkäufer fällt beim Immobilienverkauf in den meisten Fällen keine Steuer an: Wer selbst bewohnt hat oder die Zehnjahresfrist überschritten hat, verkauft den Gewinn steuerfrei. Steuerpflichtig wird es nur innerhalb der Spekulationsfrist oder bei gewerblichem Handel. Die Grunderwerbsteuer von 3,5 % in Bayern zahlt immer der Käufer – nicht Sie. 5 Min.Antwort lesen

Ablauf & Vertrag

Ø 8–12 Wochen bis zum NotarterminWie lange dauert ein Immobilienverkauf im Landkreis Freising?Ein gut vorbereiteter Immobilienverkauf im Landkreis Freising dauert typischerweise 8 bis 12 Wochen von der Beauftragung bis zum Notartermin. Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, vergehen danach noch einmal etwa 4 bis 8 Wochen für die Kaufabwicklung. Der größte Zeitfaktor ist nicht der Markt, sondern die Preisstrategie: Ein überhöhter Einstiegspreis kostet regelmäßig Monate. 5 Min.Antwort lesen 12 Dokumente · ChecklisteWelche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?Für den Immobilienverkauf brauchen Sie rund 12 Dokumente – vom aktuellen Grundbuchauszug über Energieausweis und Grundrisse bis zur Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und WEG-Protokolle. Fehlende Unterlagen beschaffen wir im Zuge der Vermarktung für Sie, etwa beim Grundbuchamt oder im Bauamt des Landratsamts Freising. Je früher die Mappe vollständig ist, desto schneller läuft später die Finanzierung des Käufers. 5 Min.Antwort lesen Marktphase schlägt KalenderWann ist der beste Zeitpunkt, eine Immobilie zu verkaufen?Den einen perfekten Verkaufsmonat gibt es nicht – Marktphase, Zinsumfeld und Ihre persönliche Situation wiegen deutlich schwerer als die Jahreszeit. Im Landkreis Freising sorgt die strukturelle Nachfrage durch Flughafen, TUM Weihenstephan und S-Bahn-Anbindung das ganze Jahr über für ernsthafte Käufer. Wichtiger als der Kalender: steuerliche Fristen prüfen und mit vollständiger Vorbereitung in den Markt gehen. 4 Min.Antwort lesen Kündbar · rein erfolgsbasiertMaklervertrag: Laufzeit, Kündigung und was drinstehen mussEin seriöser Maklervertrag regelt schriftlich die Leistungen, die Provision samt Fälligkeit, die Laufzeit und Ihre Kündigungsmöglichkeiten – seit 2020 ist für Wohnimmobilien mindestens die Textform gesetzlich vorgeschrieben (§ 656a BGB). Bei Heinrichs Immobilien arbeiten Sie mit einem kündbaren, rein erfolgsbasierten Alleinauftrag: Die Provision wird erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag fällig, Vorkosten oder Aufwandsentschädigungen gibt es nicht. 6 Min.Antwort lesen

Bewertung & Markt

Erbe & Sonderfälle

Nur gemeinsam · oder das Gericht entscheidetErbengemeinschaft und Immobilie: Wie Sie sich einigen, bevor das Gericht es tutEine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur gemeinsam verkaufen – jeder Miterbe muss zustimmen. Einigen sich die Erben nicht, kann jeder Einzelne die Teilungsversteigerung beim Gericht beantragen, mit meist deutlich schlechterem Erlös für alle. Der Ausweg ist fast immer der moderierte freihändige Verkauf auf Basis einer neutralen Bewertung. 9 Min. · Ausführlicher LeitfadenAntwort lesen Umschwenken oft bis kurz vor dem Termin möglichTeilungsversteigerung abwenden: Warum der freihändige Verkauf fast immer mehr bringtIn der Teilungsversteigerung entscheidet das Gericht über den Verkauf Ihrer Immobilie – nicht der Markt. Die Erlöse liegen regelmäßig deutlich unter dem freihändigen Verkaufswert, dazu kommen Verfahrenskosten und häufig ein bis zwei Jahre Dauer. Die gute Nachricht: Bis zum Zuschlag lässt sich das Verfahren in vielen Konstellationen noch in einen normalen, moderierten Verkauf überführen. 9 Min. · Ausführlicher LeitfadenAntwort lesen Nur 2 echte Fristen · alles andere darf wartenImmobilie geerbt: Was Sie jetzt in welcher Reihenfolge tun solltenNach dem Erbfall haben Sie nur zwei wirklich harte Fristen: sechs Wochen für eine mögliche Ausschlagung des Erbes und drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt. Alles andere – Erbschein, Grundbuch, die Entscheidung zwischen Behalten, Vermieten und Verkaufen – darf und sollte geordnet ablaufen. Wer sich vor der Entscheidung eine neutrale Bewertung und einen Überblick über Zustand und Kosten verschafft, entscheidet besser als unter Druck. 9 Min. · Ausführlicher LeitfadenAntwort lesen Pflichtteil = Geldanspruch · sofort fälligPflichtteil und Hausverkauf: Wenn das Erbe im Haus stecktDer Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch: Der Berechtigte wird nicht Miteigentümer des Hauses, kann aber sofort nach dem Erbfall Zahlung verlangen. Steckt das Vermögen fast vollständig in der Immobilie, führt das oft zum Verkauf – zwingend ist er aber nicht. Grundlage des Anspruchs ist der Verkehrswert am Todestag, deshalb entscheidet eine belastbare Bewertung über die Höhe und meist auch über die Einigung. 8 Min. · Ausführlicher LeitfadenAntwort lesen 400.000 € Freibetrag je Kind · alle 10 JahreHaus zu Lebzeiten überschreiben: Was Eigentümer wissen müssenWer sein Haus zu Lebzeiten überschreibt, kann die Schenkungsteuer-Freibeträge – 400.000 € je Kind und Elternteil, 500.000 € für Ehepartner – alle zehn Jahre neu nutzen und den Übergang selbst gestalten. Entscheidend ist die Absicherung im notariellen Übergabevertrag: Nießbrauch oder Wohnungsrecht sichern Ihnen die lebenslange Nutzung, Rückforderungsrechte schützen vor Verkauf, Insolvenz oder Scheidung des Kindes. Grundlage jeder klugen Gestaltung ist ein realistischer Verkehrswert der Immobilie. 6 Min.Antwort lesen 0 € Grunderwerbsteuer bei Übernahme durch den Ex-PartnerImmobilie bei Scheidung: Verkaufen, auszahlen oder behalten?Für die gemeinsame Immobilie gibt es bei einer Scheidung fünf Wege: Verkauf und Teilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner gegen Auszahlung, gemeinsame Vermietung, Übertragung auf die Kinder oder – als letzter Ausweg – die Teilungsversteigerung. Der freie Verkauf erzielt fast immer das beste Ergebnis, die Versteigerung regelmäßig das schlechteste. Klären Sie die Immobilienfrage möglichst früh im Trennungsjahr, solange Gesprächsbasis und steuerliche Fristen noch auf Ihrer Seite sind. 6 Min.Antwort lesen

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