Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?
5 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Von Andreas Heinrichs
Die Antwort in drei Sätzen
Für den Immobilienverkauf brauchen Sie rund 12 Dokumente – vom aktuellen Grundbuchauszug über Energieausweis und Grundrisse bis zur Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und WEG-Protokolle. Fehlende Unterlagen beschaffen wir im Zuge der Vermarktung für Sie, etwa beim Grundbuchamt oder im Bauamt des Landratsamts Freising. Je früher die Mappe vollständig ist, desto schneller läuft später die Finanzierung des Käufers.
Die Checkliste: Diese 12 Unterlagen zählen
Für Häuser und Wohnungen im Landkreis Freising hat sich diese Mappe bewährt:
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Flurkarte / amtlicher Lageplan
- Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Grundrisse aller Geschosse
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung und Baugenehmigung (inkl. genehmigter Anbauten)
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis der Gebäudeversicherung
- Liste der Modernisierungen mit Jahreszahlen (Heizung, Dach, Fenster …)
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Bei Wohnungen: Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan
- Bei Vermietung: Mietverträge und aktuelle Mietaufstellung
Wo Sie die Dokumente bekommen
Grundbuchauszug: beim Grundbuchamt am Amtsgericht Freising (als Eigentümer oder mit Vollmacht). Bauakten und Genehmigungen: im Bauamt Ihrer Gemeinde bzw. beim Landratsamt Freising – die Beschaffung dauert dort erfahrungsgemäß einige Wochen, also früh anfragen. Teilungserklärung und WEG-Unterlagen: bei der Hausverwaltung. Energieausweis: erstellen wir auf Wunsch über zertifizierte Aussteller.
Für Erbfälle kommt der Nachweis der Erbfolge hinzu – Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament. Ohne ihn kann das Grundbuch nicht berichtigt und der Verkauf nicht beurkundet werden.
Warum vollständige Unterlagen bares Geld wert sind
Banken finanzieren keinen Kauf ohne belastbare Unterlagen. Fehlt die Wohnflächenberechnung oder die Genehmigung für den Wintergarten, stockt die Finanzierung des Käufers – im schlechtesten Fall springt er ab, und die Vermarktung beginnt von vorn. Eine vollständige, geprüfte Mappe signalisiert Interessenten außerdem: Hier ist alles in Ordnung. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition spürbar.
Ein ehrliches Wort
Nicht genehmigte An- und Umbauten verschweigen wir nicht – das wäre ein Sachmangel mit Haftungsrisiko für Sie. Wir sprechen solche Punkte offen an und klären sie vor der Vermarktung. Das ist unbequemer, schützt Sie aber vor deutlich teureren Überraschungen nach dem Verkauf.
— Andreas Heinrichs, Inhaber
Häufige Fragen dazu
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Welchen Energieausweis brauche ich?
Ich finde die Baupläne nicht mehr – was nun?
Übernehmen Sie die Unterlagenbeschaffung?
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