Heinrichs Immobilien – Wohnen

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Insolvenzimmobilien freihändig verwerten – Masse maximieren

Für Insolvenzverwalter und Gläubiger übernehmen wir über unsere Spezialmarke IVreal die vollständige freihändige Verwertung von Insolvenzobjekten: §159-konform, haftungssicher und mit nachweislich höherem Erlös gegenüber der Zwangsversteigerung – im Schnitt +34 % Mehrerlös bei rund 7 Monaten Vermarktungsdauer statt 22+ Monaten ZV.

Mehrerlös
+34 % ggü. ZV im Schnitt
Vermarktung
~7 Monate statt 22+
§160-Beschluss
digital in 2–4 Tagen
Zulassung
§34c GewO · LRA Freising
Juristisches Umfeld mit Unterlagen – freihändige Verwertung von Insolvenzimmobilien

Warum die freihändige Verwertung der bessere Weg ist

Haftungsrisiko §60 InsO

Ein Insolvenzverwalter haftet persönlich, wenn Massegegenstände unter Wert veräußert werden oder nicht der bestmögliche Verwertungsweg gewählt wird (BGH IX ZR 101/09). Ein dokumentiertes Bieterverfahren schützt.

Zwangsversteigerung vernichtet Wert

ZV-Erlöse liegen regelmäßig deutlich unter Marktwert, das Verfahren dauert 22+ Monate und bindet Ressourcen. Die freihändige Verwertung erzielt im Schnitt +34 % Mehrerlös – in rund 7 Monaten.

Dokumentationspflichten

Von der §159-konformen Bewertung über den §160-Beschluss bis zur §66-fähigen Schlussrechnung: Jeder Schritt muss revisionssicher dokumentiert sein. Genau dafür ist unser Prozess gebaut.

Ablauf einer freihändigen Verwertung – 6 Phasen, vollständig dokumentiert

  1. Erstgespräch & Beauftragung

    Objektanalyse, Verwertungsstrategie und Mandatsvereinbarung – abgestimmt mit dem Gläubigerausschuss (Woche 1).

  2. Bewertung & Vermarktung

    §159-konformes Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige, dann professionelle Vermarktung mit strukturiertem, protokolliertem Bieterverfahren (Woche 2–16).

  3. GA-Beschluss §160

    Digitaler Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses – revisionssicher protokolliert, in der Regel innerhalb von 2–4 Tagen.

  4. Beurkundung & Abwicklung

    Kaufvertragsgestaltung, notarielle Beurkundung, Übergabe, Grundbuchänderung und vollständige Dokumentation für die §66-Schlussrechnung (bis Woche 28).

IVreal.de

Eine Marke von Heinrichs Immobilien

Strukturierte Verwertung von Immobilien aus Insolvenzverfahren im Auftrag von Insolvenzverwaltern und Gläubigern – marktgerecht statt unter Wert.

ivreal.de

Wissen zur Immobilien-Verwertung im Insolvenzverfahren

Aus der Verkaufspraxis · kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung

Marktgerechte Bewertung

§159-konformes Wertgutachten durch zertifizierte Sachverständige als objektive Grundlage jeder Verwertungsentscheidung – und als Haftungsschutz für den Verwalter.

Transparentes Bieterverfahren

Strukturierter Verkaufsprozess mit dokumentiertem Bieterverfahren: Jedes Gebot wird protokolliert und ist nachvollziehbar – die Basis für den Nachweis des bestmöglichen Erlöses.

Digitales Verwalter-Portal

Live-Dashboard mit 14-Schritte-Tracking, sicherem Chat, Dokumentenverwaltung, Audit-Log und PDF-Export – jeder Verfahrensschritt jederzeit transparent.

Teilungsversteigerung vermeiden

Auch bei Erbengemeinschaften und Scheidungsimmobilien gilt: Der freihändige Verkauf erzielt fast immer mehr als die Teilungsversteigerung – wir moderieren zwischen den Parteien.

GwG-konforme Abwicklung

Geldwäscheprüfung, Käufer-Identifikation und lückenlose Dokumentation gehören bei uns zum Standard – wichtig für Verwalter und Gläubiger gleichermaßen.

Belastete Objekte & Sondersituationen

Grundschulden, Nießbrauch, Mietverhältnisse oder Sanierungsstau: Wir kennen die Besonderheiten belasteter Objekte und kalkulieren sie realistisch in die Vermarktung ein.

Kostenloser Leitfaden

Verwertungsvergleich: Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung

Sie sind Insolvenzverwalter, Gläubiger oder Teil einer Erbengemeinschaft? Wir kalkulieren Ihren konkreten Fall: erwarteter Erlös, Zeitachse und Kosten beider Wege – nachvollziehbar aufbereitet als Entscheidungsgrundlage.

  • Persönlich zusammengestellt von Andreas Heinrichs
  • Kostenlos und unverbindlich per E-Mail
  • Ihre Daten bleiben bei uns – keine Weitergabe

Fordern Sie den Leitfaden über das Formular an – wir senden ihn Ihnen persönlich zu und beantworten erste Fragen gleich mit.

Verwertungsvergleich: Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung

Kurz Name und E-Mail hinterlassen – Sie erhalten den Leitfaden innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, unverbindlich und diskret.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Keine Weitergabe an Dritte. Kommt dabei ein Maklervertrag im Fernabsatz zustande, steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu – alle Details und das Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Häufige Fragen

Warum bringt der freihändige Verkauf mehr als die Zwangsversteigerung?
In der ZV bieten überwiegend Schnäppchenjäger, das Verfahren ist öffentlich und dauert 22+ Monate. Der freihändige Verkauf erreicht den gesamten Markt, läuft in rund 7 Monaten und erzielt im Schnitt +34 % Mehrerlös – bei vollständiger Dokumentation für die Masse.
Wie wird die Verwertung §159-konform dokumentiert?
Durch ein Verkehrswertgutachten zertifizierter Sachverständiger, ein protokolliertes Bieterverfahren, den digitalen §160-Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses und ein lückenloses Audit-Log – bis zur §66-fähigen Schlussrechnung.
Wie schnell kommt der §160-Beschluss zustande?
Über unseren digitalen Umlaufbeschluss in der Regel innerhalb von 2–4 Tagen – revisionssicher protokolliert und für alle Beteiligten transparent.
Was passiert bei vermieteten oder belasteten Objekten?
Mietverhältnisse, Grundschulden oder Sanierungsstau werden in Bewertung und Vermarktungsstrategie einkalkuliert. Kauf bricht nicht Miete – wir bereiten alle Unterlagen käufergerecht auf und koordinieren die Lastenfreistellung.
Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab – und wie vermeidet man sie?
Die Teilungsversteigerung löst Miteigentum zwangsweise auf – meist mit deutlichem Wertverlust für alle Beteiligten. Fast immer ist der moderierte freihändige Verkauf die bessere Lösung: Wir vermitteln neutral zwischen den Parteien und dokumentieren jeden Schritt.
Was kostet die Beauftragung?
Die Ersteinschätzung und der Verwertungsvergleich sind kostenlos. Die Vergütung erfolgt erfolgsabhängig und transparent – abgestimmt auf die Anforderungen des Verfahrens. Keine Erfolgsgarantie gemäß §34c GewO.

Allgemeine Informationen aus der Vermarktungspraxis – kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.

Lieber direkt sprechen?

Andreas Heinrichs ist persönlich erreichbar – vertraulich und ohne Verpflichtung.

08161 185 1360

Insolvenzobjekt zu verwerten?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen – §159-konform, haftungssicher, diskret.

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