Heinrichs Immobilien – Wohnen
Agrar & Flächen

Grundstücksverkehrsgesetz

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist genehmigungspflichtig (Grundstücksverkehrsgesetz) – in Bayern zuständig sind die Landratsämter. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der Verkauf zu einer ungesunden Bodenverteilung führt; zudem hat die Siedlungsbehörde ein Vorkaufsrecht zugunsten von Landwirten. Für Hofstellen und Flächen empfiehlt sich deshalb ein Makler mit Agrar-Erfahrung.

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