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Erbschaftsteuer-Indikation
Was käme steuerlich ungefähr auf Sie zu? Mit Verkehrswert, Erbanteil und Verwandtschaftsgrad erhalten Sie eine erste Größenordnung – inklusive Ihres persönlichen Freibetrags.
Ihr Verhältnis zur verstorbenen Person
Steuer-Indikation
ca. 60.000 €
- Ihr Erwerb gesamt800.000 €
- Persönlicher Freibetrag− 400.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb400.000 €
- Steuersatz (Klasse I)15 %
Vertiefung: Alle Wege für Erben – behalten, vermieten, verkaufen, auszahlen – finden Sie in unserer Themen-Welt Erbimmobilie.
Der Hebel liegt im richtigen Verkehrswert.
Setzt das Finanzamt zu hoch an, zahlen Sie zu viel. Unsere marktbasierte Werteinschätzung liefert die Grundlage – und wenn Sie verkaufen möchten, begleiten wir die Erbengemeinschaft neutral.
Stark vereinfachte Indikation (ohne Härteausgleich, Familienheim-Befreiung §13 ErbStG, Pflege-/Versorgungsfreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten). Keine Steuerberatung – bitte ziehen Sie für verbindliche Aussagen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzu.