Rechner & Tools
Nießbrauch-Wertermittlung
Verkaufen und trotzdem wohnen bleiben: Der Rechner ermittelt mit den amtlichen Vervielfältigern, was Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht wert ist – und welcher Verkaufserlös bei einer Immobilienverrentung rechnerisch übrig bleibt.
Wer soll das Nießbrauchrecht erhalten?
Nutzungsberechtigte Person
Berücksichtigt werden Alter von 50 bis 100 Jahren.
Nießbrauch-Indikation
ca. 206.851 €
Wert des lebenslangen Nießbrauchrechts
- Jahresmietwert (geschätzt)19.800 €
- Statistische Lebenserwartung15,3 Jahre
- Amtlicher Vervielfältiger10,447
- Verkehrswert (unbelastet)600.000 €
- Rechnerischer Wert bei Verkauf mit Nießbrauchca. 393.149 €
Was ist ein Nießbrauch – kurz erklärt
Beim Verkauf mit Nießbrauch übertragen Sie das Eigentum an Ihrer Immobilie, behalten aber das lebenslange Recht, sie zu bewohnen oder zu vermieten – eingetragen an erster Rangstelle im Grundbuch. Der Käufer zahlt dafür weniger als den vollen Verkehrswert: Der Abschlag entspricht dem Wert Ihres Nutzungsrechts. Genau diesen Wert ermittelt der Rechner – mit derselben amtlichen Methode, die auch Finanzämter verwenden (Jahresmietwert × Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht).
Wann sich Nießbrauch lohnt
- Sie bleiben lebenslang in Ihrem Zuhause – grundbuchlich abgesichert an erster Rangstelle
- Sofortige Liquidität aus der Immobilie, ohne Kredit und ohne Umzug
- Vermietung bleibt möglich: Beim Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie sogar vermieten
- Instandhaltungslast lässt sich vertraglich fair verteilen
Was Sie bedenken sollten
- Der Verkaufserlös liegt deutlich unter dem unbelasteten Verkehrswert
- Kleinerer Käuferkreis – meist Kapitalanleger mit langem Anlagehorizont
- Spätere Änderungen (z. B. Umzug ins Pflegeheim) müssen vertraglich sauber geregelt sein
- Steuerliche und rechtliche Details erfordern fachkundige Begleitung (Notar, ggf. Steuerberater)
Vertiefung: Leibrente, Wohnrecht und Nießbrauch im Vergleich finden Sie in unserer Themen-Welt Immobilienverrentung.
Verrentung ist Vertrauenssache – rechnen wir gemeinsam.
Wir ermitteln den echten Marktwert Ihrer Immobilie, erklären Nießbrauch, Wohnrecht und Leibrente neutral – und Sie entscheiden in Ruhe, ob eine Verrentung für Sie passt.
Vereinfachte Indikation nach § 14 BewG (amtliche Vervielfältiger, Sterbetafel 2022/2024). Tatsächliche Marktpreise, individuelle Vertragsgestaltung (Wohnrecht statt Nießbrauch, Rentenzahlung, Instandhaltung) und steuerliche Folgen können abweichen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.