Heinrichs Immobilien – Wohnen

Reihenmittelhaus in Neufahrn: mit Vollmacht verkauft – in 21 Tagen zum Käufer

Wenn die Eltern einen Pflegeplatz brauchen, zählt jede Woche. Wie die Tochter – mit Vollmacht als Betreuerin – das Elternhaus in Neufahrn verkauft hat: mit vier Tagen Vorab-Prüfung für das Betreuungsgericht, 23 Kaufanfragen und einem Käufer nach 21 Tagen. Der Zeitplan hat gehalten.

21

Tage vom Vermarktungsstart bis zum Käufer

23

Kaufanfragen in der Vermarktung

5

Besichtigungen – nur geprüfte Interessenten

4

Tage Vorab-Prüfung für das Betreuungsgericht

10

Wochen bis zum Notartermin

Reihenmittelhaus in Neufahrn: mit Vollmacht verkauft – in 21 Tagen zum Käufer

Die Eckdaten

Objekt
Reihenmittelhaus (Bj. 1971) mit 5 Zimmern, Südgarten, Balkon und Garage – das langjährige Elternhaus
Lage
Neufahrn bei Freising, ruhige, gewachsene Wohnlage
Flächen
ca. 140 m² Wohnfläche, 182 m² Grundstück
Vermarktungsdauer
21 Tage vom Vermarktungsstart bis zum Käufer · Notartermin nach rund 10 Wochen
Ergebnis
Im Rahmen der Erwartung – der Zeitplan für den Pflegeplatz wurde gehalten
Reihenmittelhaus in Neufahrn: mit Vollmacht verkauft – in 21 Tagen zum Käufer – Bild 2
Reihenmittelhaus in Neufahrn: mit Vollmacht verkauft – in 21 Tagen zum Käufer – Bild 3
Reihenmittelhaus in Neufahrn: mit Vollmacht verkauft – in 21 Tagen zum Käufer – Bild 4
Reihenmittelhaus in Neufahrn: mit Vollmacht verkauft – in 21 Tagen zum Käufer – Bild 5

Die Ausgangslage

Es gibt Verkäufe, bei denen der Kalender mitentscheidet. Hier war es so: Die Eltern brauchten einen Pflegeplatz – und der will finanziert sein, aus dem Wert des Hauses, in dem die Familie über Jahrzehnte gelebt hat. Die Tochter übernahm die Verantwortung, mit Vollmacht als Betreuerin ihrer Eltern. Am 15. April 2026 wurde der Vermarktungsauftrag unterschrieben, mit einem klaren Ziel: zügig verkaufen – aber sauber und zu einem fairen Preis.

Die Besonderheit: Verkauft eine Betreuerin eine Immobilie, schaut das Betreuungsgericht mit. Viele Familien fürchten an dieser Stelle monatelange Verfahren und teure Gutachten. Deshalb haben wir die Unterlagen von Anfang an so aufbereitet, dass Wert und Vorgehen für das Gericht nachvollziehbar sind: Die Vorab-Prüfung war nach vier Tagen erledigt, ein zusätzliches Wertgutachten verlangte das Gericht nicht. Und die Abstimmung mit der Tochter lief so, wie man es sich wünscht: klar, schnell, vertrauensvoll.

Unsere Strategie

1

Zwei Wochen Vorbereitung, dann Marktstart

Vom Auftrag am 15. April bis zum Vermarktungsstart am 30. April blieben zwei Wochen – genug für Fotos, Exposé, Preisstrategie und die Vorab-Klärung mit Blick auf das Betreuungsgericht. Gerade wenn die Zeit drängt, zahlt sich diese Sorgfalt am Anfang doppelt aus: Nichts bremst einen Verkauf mehr als fehlende Unterlagen mitten in der Vermarktung.

2

Diesmal: sofort breit vermarktet

Anders als bei Verkäufen ohne Zeitdruck gab es hier keine stille Vorlaufphase. Das Haus ging am 30. April gleichzeitig auf ImmobilienScout24 und Kleinanzeigen in die Vermarktung, dazu über unsere Website und unsere Kanäle. 23 Kaufanfragen kamen zusammen – 21 über ImmobilienScout24, 2 über Kleinanzeigen. Ein ehrliches Wort gehört dazu: Der Käufer kam diesmal nicht aus unserer Käuferkartei. Die Strategie muss zur Situation passen – nicht zum Werbeprospekt des Maklers.

3

Fünf geprüfte Besichtigungen – und ein Käufer mit Plan

Aus 23 Anfragen wurden fünf Besichtigungen, alle mit vorab geklärter Finanzierbarkeit. Am 12. Mai besichtigte der spätere Käufer das Haus, am 20. Mai – 21 Tage nach dem Marktstart – war sein Angebot angenommen. Danach lief die Arbeit im Hintergrund weiter: Finanzierungsbestätigung, Vertragsentwurf, Abstimmung mit dem Betreuungsgericht. Bis zum Notartermin vergingen insgesamt rund zehn Wochen.

Das Ergebnis

Die Bilanz: 23 Kaufanfragen, fünf geprüfte Besichtigungen, nach 21 Tagen ein angenommenes Angebot – und ein Kaufpreis im Rahmen der Erwartung, mit nur geringem Abschlag zum Angebotspreis. Vor allem aber: Der Zeitplan hat gehalten. Die Vorab-Prüfung für das Betreuungsgericht war in vier Tagen erledigt, bis zum Notartermin vergingen rund zehn Wochen. Für die Familie heißt das: Der Pflegeplatz ist finanziert – und der Verkauf des Elternhauses wurde nicht zur zusätzlichen Belastung, sondern zur Entlastung.

Was Sie daraus mitnehmen können

  • Früh klären, wer handeln darf: Mit einer sauber geregelten Vollmacht kann die Familie im Ernstfall schnell entscheiden – ohne wochenlange Zuständigkeitsfragen mitten in einer ohnehin belastenden Situation.
  • Das Betreuungsgericht ist kein Bremsklotz, wenn die Unterlagen stimmen: Nachvollziehbar dokumentierter Marktwert und vollständige Unterlagen – die Vorab-Prüfung dauerte hier vier Tage, ein teures Wertgutachten war nicht nötig.
  • Wenn der Pflegeplatz drängt, zählt der Plan, nicht das Prinzip: Statt stiller Vorlaufphase haben wir bewusst sofort breit vermarktet. Die Strategie muss zur Situation der Familie passen – nicht umgekehrt.
  • Ein realistischer Preis hält den Zeitplan: 23 Anfragen, fünf geprüfte Besichtigungen, nach drei Wochen der Käufer – und ein Ergebnis im Rahmen der Erwartung, ohne monatelanges Hoffen auf den Wunschpreis.

Passt zu Ihnen, wenn: Familien, die das Elternhaus mit Vollmacht oder Betreuung verkaufen – oft unter Zeitdruck, etwa weil ein Pflegeplatz finanziert werden muss – und die einen Ablauf brauchen, der auch vor dem Betreuungsgericht Bestand hat.

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