Verkauf
Maklervertrag
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Der Maklervertrag regelt Leistungen, Laufzeit und Provision. Seit Ende 2020 ist für Verkäufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Textform vorgeschrieben (§ 656a BGB) – ein Handschlag genügt nicht mehr. Wird der Vertrag per Telefon, E-Mail oder Website geschlossen, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Formen: einfacher Auftrag, Alleinauftrag und qualifizierter Alleinauftrag.
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