Recht & Notar
Dienstbarkeiten – einfach erklärt
Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Dienstbarkeiten sind im Grundbuch (Abteilung II) eingetragene Nutzungsrechte Dritter an einem Grundstück. Die wichtigsten Formen: Grunddienstbarkeiten (z. B. Wege- und Leitungsrechte zugunsten des Nachbargrundstücks), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wohnungsrecht) und der Nießbrauch als umfassendstes Nutzungsrecht. Sie mindern je nach Ausgestaltung den Verkehrswert und sollten vor jedem Kauf geprüft werden.
Weitere Begriffe aus „Recht & Notar“
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
4,9 auf Google (121 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt