Recht & Notar
Eigentumsübergang
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Eigentümer einer Immobilie wird der Käufer erst mit der Umschreibung im Grundbuch – nicht schon mit dem Notartermin. Der Notar veranlasst die Umschreibung, sobald der Kaufpreis gezahlt ist und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Grunderwerbsteuer) vorliegt. Bis dahin schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer.
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