Heinrichs Immobilien – Wohnen
Finanzierung

Grundschuld

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Grundschuld ist das Standard-Sicherungsmittel der Banken bei Immobilienkrediten: ein Grundpfandrecht in Abteilung III des Grundbuchs, das – anders als die Hypothek – unabhängig vom Bestand der Forderung existiert. Nach der Tilgung verschwindet sie nicht automatisch; sie kann gegen Löschungsbewilligung gelöscht oder für eine spätere Finanzierung wiederverwendet werden. Üblich ist die Buchgrundschuld mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

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