Verkauf
Provision (Maklerprovision / Courtage) – einfach erklärt
Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher die Provisionsteilung: Käufer zahlen höchstens so viel wie Verkäufer. Bei Heinrichs Immobilien sind das je 3,57 % inkl. MwSt. – fällig nur im Erfolgsfall, mit dem notariellen Kaufvertrag. Ohne Verkauf entstehen keine Kosten; Bewertung und Beratung sind kostenfrei.
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