Heinrichs Immobilien – Wohnen
Verkauf

Restnutzungsdauer

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Restnutzungsdauer ist die wirtschaftlich verbleibende Nutzungszeit eines Gebäudes und fließt in Ertrags- und Sachwertverfahren ein – Modernisierungen verlängern sie. Steuerlich lässt sich mit einem Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer die AfA erhöhen: Statt pauschal 50 Jahren wird dann die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben.

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