Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Vorkaufsrecht – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Ein Vorkaufsrecht erlaubt dem Berechtigten, bei einem Verkauf zu den mit dem Dritten ausgehandelten Konditionen selbst zu kaufen. Praktisch wichtig: das Mieter-Vorkaufsrecht bei erstmaliger Umwandlung in Wohnungseigentum (§ 577 BGB) und gemeindliche Vorkaufsrechte nach BauGB – der Notar holt dazu das Negativzeugnis der Gemeinde ein. Auch privat kann ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen sein.

Weitere Begriffe aus „Recht & Notar

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

4,9 auf Google (121 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt