Recht & Notar
Wohnrecht (Wohnungsrecht) – einfach erklärt
Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) erlaubt dem Berechtigten, eine Immobilie oder Wohnung lebenslang selbst zu bewohnen – anders als beim Nießbrauch ohne Recht zur Vermietung. Es wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und bleibt beim Verkauf bestehen, was den Kaufpreis deutlich mindert. Typisch bei Übergaben an Kinder und in Verrentungsmodellen.
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