Recht & Notar
Zug um Zug
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
„Zug um Zug“ bedeutet: Jede Seite muss nur leisten, wenn die andere gleichzeitig ihre Pflicht erfüllt. Beim Immobilienkauf steuert der Notar diese Abwicklung – der Kaufpreis wird erst fällig, wenn Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung und Genehmigungen gesichert sind; die Schlüssel gibt es gegen Zahlung. So ist keine Seite in Vorleistung ohne Absicherung.
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