Heinrichs Immobilien – Wohnen
Kauf

Besitzübergang

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Besitz und Eigentum sind juristisch verschieden: Besitzer nutzt die Immobilie, Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Beim Immobilienkauf geht der Besitz üblicherweise mit vollständiger Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe über – das Eigentum erst später mit der Grundbucheintragung. Ab Besitzübergang trägt der Käufer Nutzen, Lasten und Gefahr.

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