Kauf
Gerichts- und Notarkosten
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Für Beurkundung und Grundbuchvollzug fallen gesetzlich festgelegte Gebühren nach dem GNotKG an – verhandelbar sind sie nicht. Als Faustregel zahlen Käufer insgesamt rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch (inklusive Grundschuldbestellung). Die Kosten trägt üblicherweise der Käufer; nur die Löschung alter Belastungen zahlt der Verkäufer.
Weitere Begriffe aus „Kauf“
Was ist Ihre Immobilie wert?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.
4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt