Heinrichs Immobilien – Wohnen
Kauf

Gerichts- und Notarkosten – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Für Beurkundung und Grundbuchvollzug fallen gesetzlich festgelegte Gebühren nach dem GNotKG an – verhandelbar sind sie nicht. Als Faustregel zahlen Käufer insgesamt rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch (inklusive Grundschuldbestellung). Die Kosten trägt üblicherweise der Käufer; nur die Löschung alter Belastungen zahlt der Verkäufer.

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