Miete & Vermietung
Bestellerprinzip (Vermietung)
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision zahlt, wer den Makler beauftragt hat – in der Praxis fast immer der Vermieter. Vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur dann eine Provision verlangen, wenn dieser ihn ausdrücklich mit der Suche beauftragt hat und die Wohnung exklusiv für ihn nachgewiesen wurde. Für den Immobilienkauf gilt stattdessen seit Ende 2020 die Provisionsteilung.
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