Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

Energieausweis – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Neuvermietung Pflicht: Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und schon im Inserat sind Energiekennwerte anzugeben – sonst drohen Bußgelder. Es gibt den Verbrauchsausweis (aus realen Verbräuchen) und den aussagekräftigeren Bedarfsausweis (aus der Gebäudesubstanz berechnet). Ausweise gelten zehn Jahre.

Weitere Begriffe aus „Bauen & Energie

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

4,9 auf Google (121 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt