Bauen & Energie
Baugenehmigung
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für ein Bauvorhaben und wird in Bayern vom Landratsamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) auf Basis des Bauantrags erteilt. Geprüft wird, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften und einem eventuellen Bebauungsplan entspricht. Für viele kleinere Vorhaben gilt in Bayern die Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) – gebaut werden darf trotzdem erst, wenn das Verfahren durchlaufen ist.
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