Recht & Notar
Erbbaurecht (Erbpacht)
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude dem Erbbauberechtigten, das Grundstück aber einem Dritten (oft Kirche oder Kommune), an den ein jährlicher Erbbauzins gezahlt wird – typische Laufzeiten sind 60 bis 99 Jahre. Vorteil: geringerer Kapitalbedarf beim Kauf. Zu prüfen sind Restlaufzeit, Zinsanpassungsklauseln und Entschädigungsregeln beim Heimfall; kurze Restlaufzeiten erschweren Finanzierung und Wiederverkauf.
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