Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Erbbaurecht (Erbpacht)

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Beim Erbbaurecht gehört das Gebäude dem Erbbauberechtigten, das Grundstück aber einem Dritten (oft Kirche oder Kommune), an den ein jährlicher Erbbauzins gezahlt wird – typische Laufzeiten sind 60 bis 99 Jahre. Vorteil: geringerer Kapitalbedarf beim Kauf. Zu prüfen sind Restlaufzeit, Zinsanpassungsklauseln und Entschädigungsregeln beim Heimfall; kurze Restlaufzeiten erschweren Finanzierung und Wiederverkauf.

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