Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Erbengemeinschaft

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft: Die Immobilie gehört allen zusammen, Entscheidungen über Verkauf oder Vermietung erfordern Einigkeit. Kommt keine Einigung zustande, droht als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung – meist mit deutlichem Wertverlust. Eine neutrale Marktwertermittlung und moderierte Gespräche führen in der Praxis fast immer zu besseren Lösungen.

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