Recht & Notar
Erbengemeinschaft
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft: Die Immobilie gehört allen zusammen, Entscheidungen über Verkauf oder Vermietung erfordern Einigkeit. Kommt keine Einigung zustande, droht als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung – meist mit deutlichem Wertverlust. Eine neutrale Marktwertermittlung und moderierte Gespräche führen in der Praxis fast immer zu besseren Lösungen.
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