Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Erbschein

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Erbschein ist der amtliche Nachweis des Nachlassgerichts, wer Erbe geworden ist. Für die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall wird er benötigt, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Praxis-Tipp: Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Weitere Begriffe aus „Recht & Notar

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch Andreas Heinrichs – Antwort innerhalb eines Werktags.

4,9 auf Google (119 Bewertungen)ProvenExpert FOCUS & Bellevue – mehrfach ausgezeichnet1.180+ vermittelte ImmobilienSeit 2009 inhabergeführt
Anrufen Kostenlos bewerten