Heinrichs Immobilien – Wohnen
Steuern

Grunderwerbsteuer – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an – in Bayern mit 3,5 % des Kaufpreises der bundesweit niedrigste Satz. Steuerfrei sind u. a. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung sowie Verkäufe zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt erst, wenn das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.

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