Heinrichs Immobilien – Wohnen
Steuern

Unbedenklichkeitsbescheinigung – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt das Finanzamt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt oder gesichert ist. Ohne sie trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein. Der Notar meldet den Kauf automatisch an das Finanzamt; nach Zahlung des Steuerbescheids kommt die Bescheinigung üblicherweise binnen weniger Wochen.

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