Heinrichs Immobilien – Wohnen
Steuern

Spekulationssteuer

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Ausnahme Eigennutzung: Steuerfrei bleibt, wer die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt hat. Bei geerbten Immobilien zählt die Haltedauer des Erblassers mit – oft ist der Verkauf dadurch sofort steuerfrei.

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