Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Grundbuch – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Grundstücke: Bestandsverzeichnis (Lage, Größe), Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten wie Wegerechte, Wohnrechte, Vormerkungen) und Abteilung III (Grundschulden, Hypotheken). Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – Eigentümer, Kaufinteressenten mit Vollmacht, Notare. Vor jedem Kauf gehört ein aktueller Grundbuchauszug zur Pflichtlektüre.

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