Eigentumswohnung (WEG)
Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage)
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Die Erhaltungsrücklage ist das Sparpolster der Eigentümergemeinschaft für Reparaturen an Dach, Fassade, Heizung und anderem Gemeinschaftseigentum. Eine zu niedrige Rücklage ist ein Warnsignal: Dann drohen Sonderumlagen. Beim Wohnungskauf gilt der anteilige Rücklagenstand als Qualitätsindikator der Verwaltung – er wird übrigens nicht auf die Grunderwerbsteuer angerechnet, wenn er im Vertrag gesondert ausgewiesen ist.
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