Eigentumswohnung (WEG)
Teilungserklärung
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Die Teilungserklärung ist die „Verfassung“ einer Eigentümergemeinschaft: Sie teilt das Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, legt Miteigentumsanteile fest und enthält meist die Gemeinschaftsordnung mit Kostenverteilung und Nutzungsregeln. Ohne sie kann keine Wohnung einzeln verkauft werden. Käufer sollten Teilungserklärung samt Aufteilungsplan immer vollständig lesen – hier stehen die Regeln, mit denen man künftig lebt.
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