Heinrichs Immobilien – Wohnen
Recht & Notar

Nießbrauch

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Nießbrauch ist das umfassendste Nutzungsrecht an einer Immobilie: Der Berechtigte darf sie bewohnen UND vermieten und erhält die Erträge – lebenslang, unveräußerlich, im Grundbuch gesichert. Klassischer Einsatz: Eltern übertragen das Haus an Kinder und behalten den Nießbrauch; das spart Schenkungsteuer, da der Nießbrauchswert den steuerlichen Wert mindert. Ein Nießbrauch mindert zugleich erheblich den Verkaufswert.

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