Heinrichs Immobilien – Wohnen
Miete & Vermietung

Modernisierungsumlage – einfach erklärt

Immobilien-Lexikon · Stand: August 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Nach einer Modernisierung (z. B. energetische Sanierung) darf der Vermieter 8 % der umlagefähigen Kosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen – gedeckelt auf 2 bis 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Reine Instandhaltung ist nicht umlagefähig und muss herausgerechnet werden. Die Maßnahme ist drei Monate vorher anzukündigen.

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