Heinrichs Immobilien – Wohnen
Bauen & Energie

Umbauter Raum / Brutto-Rauminhalt

Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs

Kurz erklärt

Der Brutto-Rauminhalt (früher „umbauter Raum“) ist das Volumen eines Gebäudes nach DIN 277 – Länge mal Breite mal Höhe über alle Geschosse. Er dient der Ermittlung von Herstellungskosten (Euro je Kubikmeter) in der Wertermittlung und für die Gebäudeversicherung.

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