Miete & Vermietung
Betriebskosten / Nebenkosten
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Betriebskosten sind die laufenden Kosten einer Immobilie, die der Vermieter nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieter umlegen darf – etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Voraussetzung ist eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
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