Miete & Vermietung
Kaution (Mietsicherheit)
Immobilien-Lexikon · Stand: Juli 2026 · Geprüft von Andreas Heinrichs
Kurz erklärt
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und ist in bis zu drei Monatsraten zahlbar. Der Vermieter muss sie getrennt vom eigenen Vermögen insolvenzsicher anlegen. Nach Mietende ist sie – nach angemessener Prüf- und Abrechnungsfrist – samt Zinsen zurückzuzahlen, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.
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